Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 25.07.2017



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TOP 1
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie damit verbundene Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht vor, die verbliebenen 92,25% der Anteile an der 1&1 Telecommunications SE – einer Tochtergesellschaft des United-Internet-Konzerns – im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung in die Drillisch AG einzubringen. Ein Anteil von 7,75% wurde bereits unter Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals im selben Wege auf die Drillisch AG übertragen. Durch den Vollzug der beiden Sachkapitalerhöhungen würde die United Internet AG ihren Stimmrechtsanteil von 20,08% auf 72,7% erhöhen.

 

Die Transaktion ist für die Drillisch AG unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorteilhaft, da etwaige Leerkapazitäten aus dem MBA-MVNO-Vertrag mit der Telefonica Deutschland zu vermeiden und darüber hinaus die Möglichkeit eröffnet, integrierte Dienstleistungen – sogenannte Bundle products – zu verkaufen. Weiterhin sind positive Effekte aus der Einkaufs- und Vertriebskooperation zwischen beiden Unternehmen zu erwarten.

 

Auch liefert das vorliegende Bewertungsgutachten keine Anzeichen für eine Schlechterstellung der „alten“ Drillisch AG gegenüber der 1&1 Telecommunications SE. Wenngleich sich die Bewertung der letztgenannten Gesellschaft aufgrund der fehlenden Börsennotiz dieser Aktien als schwierig gestaltet, werden identische Bewertungsparameter zugrunde gelegt.

 

Aus diesen Gründen wird die SdK den obigen Beschlussvorschlag mittragen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.