Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Deutsche Börse Aktiengesellschaft und den Konzern zum 31. Dezember 2017, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung
 

Begründung: Die vorgeschlagene Dividende beträgt mehr als 51% des Konzernjahresüberschusses und liegt damit innerhalb der von der SdK geforderten Bandbreite zwischen 40% und 60% des Konzernjahresüberschusses.

 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung
 

Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr ein gutes Ergebnis vorgelegt, konnte Umsatz und Ertrag steigern, eine EK-Rendite von mehr als 18% nach Steuern aufweisen und hat die Ziele mit Ausnahme des Segments „Eurex“ erreicht.

 

Die causa „Kengeter“ (Ermittlungsverfahren), mit der wir uns bereits im Rahmen der Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 in 2017 auseinandergesetzt haben, führt auch im Jahr 2018 für das Geschäftsjahr 2017 nicht zur Nichtentlastung, da sich die Beurteilung des Komplexes nicht geändert hat. Auch der Umstand, dass Herr Kengeter mit Ablauf des Jahres 2017 von seinem Amt als Vorstand der Gesellschaft zurückgetreten ist, wird seitens der SdK nicht etwa als Schuldeingeständnis gewertet, sondern getragen von der Überlegung, die Deutsche Börse nicht mit den Diskussionen um Herrn Kengeter und dessen Aktienerwerb zu belasten; wir haben keine Anhaltspunkte für anders-artige Motivlagen.

 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung
 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Kontroll- und Überwachungspflicht nachgekommen und hat die richtigen Akzente bei seiner Arbeit gesetzt.

 

Auch hier sehen wir die causa „Kengeter“ – wie schon bei der Vorstandsentlastung – nicht als Hinderungsgrund einer Entlastung, schon gar nicht nur fokussiert auf den AR-Vorsitzenden Dr. Faber.  Erklärungsbedürftig ist allerdings, warum Frau Stuhlfauth nur an  83% der Sitzungen teilgenommen hat.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über Satzungsänderungen betreffend die Zusammensetzung und Organisation des Aufsichtsrats sowie die Leitung der Hauptversammlung

 

Zustimmung
 

Begründung: Die Satzungsänderungen beruhen im Wesentlichen auf den Veränderungen aufgrund der nunmehrigen Anwendbarkeit des MitbestG. Allerdings bedarf es der näheren Erläuterung, warum eine Erweiterung auf 16 Mitglieder erforderlich war anstatt die Größe bei 12 Mitgliedern zu belassen und die Anzahl der Anteilseignervertreter auf sechs zu reduzieren.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung / Ablehnung
 

 

Zustimmung

Begründung: Der Wahl der Kandidaten Dr. Faber, Karl-Heinz Flöther, Barbara Lambert, Amy Yip, Prof. Dr. Dr. Achleitner und Prof. Dr. Nagel kann zugestimmt werden; gegen deren fachliche Eignung bestehen keine Bedenken. Unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat festgelegten Regelzugehörigkeitsgrenze von 12 Jahren wird es insbesondere von  Herrn Dr. Faber zu erfragen sein, wie sich die Nachfolgelösung gestalten soll.

 

Ablehnung

Begründung:  Die Wahl der Kandidaten Richard Berliand und Martin Jetter kann nicht befürwortet werden. Beide Kandidaten überschreiten die nach Auffassung der SdK zu berücksichtigende Anzahl maximaler Mandate, die bei nicht operativ tätigen Aufsichtsräten wie Herrn Berliand bei fünf Mandaten und bei operativ tätigen wie Herrn Jetter bei drei Mandaten liegen, wobei Vorsitze doppelt, Konzernmandate mit 0,5 in die Zählung eingewertet werden. Bei Herrn Berliand kommt hinzu, daß dieser mit seiner erneuten Wiederwahl die vom Aufsichtsrat festgelegte Zugehörigkeitsdauer von 12 Jahren überschreiten würde. Anders als der Aufsichtsrat wird bei einer Nichtwahl von Herrn Berliand die notwendige Kontinuität nicht in Gefahr gesehen, da dann immer noch 5 von 8 zu wählenden Kandidaten bereits Bestandskandidaten aus dem alten AR sind; auch sehen wir Herrn Berliand nicht als exklusiven Wissensträger an, aufgrund dessen eine weitere Wiederwahl unabdingbar wäre.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2018

 

Ablehnung
 

Begründung: Der Abschlussprüfer hat neben der Prüfungsleistungen auch „sonstige Leistungen“ erbracht, die unter Einschluss der Steuerberatungsleistungen mehr als 21% des bereits um die sonstigen Be-stätigungsleistungen erhöhten Prüfungshonorars als Bemessungsgrundlage ausmachen; allein die Steuerberatungsleistungen machen 19% des – wie vorstehend beschrieben – erhöhten Prüfungs-honorars als Bemessungsgrundlage aus. Dies trägt die SdK nicht mit. Die SdK fordert die generelle Trennung von Prüfung und Beratung und sieht insbesondere Steuerberatungsleistungen kritisch. Darüber hinaus prüft die Gesellschaft bereits seit 2001, ohne dass der Aufsichtsrat einen Plan zum Wechsel vorgelegt hätte.

 

Lobend ist allerdings zu erwähnen, dass die Erbringung der Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung im Testat qualitativ weiter dargestellt ist, was die Transparenz erhöht.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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