Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 04.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BASF SE und des gebilligten Konzernabschlusses der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2017; Vorlage der Lageberichte der BASF SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2017 einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende für 2017 soll von € 3,00 auf € 3,10 um 3,3% steigen. Damit schüttet BASF 48% der adjustierten Ergebnisse und 47% des Jahresüberschusses aus. Da BASF nach wie vor sehr solide finanziert ist (netto Verschuldung / EBITDA unter 1; EK-Quote = 44,1%) ist diese relativ hohe Ausschüttung auch unter einem konservativen Blickwinkel und vielfältigen Akquisitionen zu begrüßen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Trotz vieler Unwägbarkeiten und Turbulenzen in 2017 konnte BASF den bereinigten Jahresüberschuss deutlich um 33% steigern. Strategisch ist BASF gut positioniert, die Finanzierung ist solide und das Unternehmen passt sich stetig an veränderte Marktbedingungen an. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Trotz vieler Unwägbarkeiten und Turbulenzen in 2017 konnte BASF den Jahresüberschuss deutlich steigern. Das bereinigte Ergebnis ging zwar leicht zurück und der Cash-flow sank um 18%, doch andere Kennzahlen wie z.B. das EBIT nach Kapitalkosten haben sich deutlich verbessert. BASF ist nach wie vor Markt- und Kostenführer in den meisten Bereichen und auch finanziell solide aufgestellt.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Die gesamten Gebühren des Abschlussprüfers sind leicht angestiegen, von € 18,5 Mio. auf € 19,3 Mio. € und akzeptabel in Hinblick auf die Komplexität und Größe der Prüfung. Allerdings prüft KPMG seit dem Abschluss 2006. Um die Unabhängigkeit der Prüfung zu sichern fordert die SdK generell einen Wechsel der Prüfgesellschaft nach spätestens 10 Jahren, so dass die Wahl von KPMG für das 13. Jahr abgelehnt wird.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Im Großen und Ganzen könnte dem vorgeschlagenen Vergütungssystem zugestimmt werden, auch in Bezug auf die maximal mögliche Vergütung der Vorstände. Allerdings enthält der Vorschlag eine Change of control Klausel (fällig sogar bei 25% Anteilsbesitz), sowie Optionselemente, die die SdK aus grundsätzlichen Überlegungen ablehnt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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