Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.04.2018



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Continental Aktiengesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 mit dem Lagebericht der Continental Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017, dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 und § 315a Absatz 1 HGB 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung 

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung der Continental AG schlägt für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 eine Dividende in Höhe von 4,50 € je dividendenberechtigter Stückaktie vor. Dies entspricht einer Anhebung der Dividende um 0,25 € (+5,9%) sowie einer Ausschüttungsquote von 30,16% gemessen am Konzernjahresergebnisses.

 

Generell fordert die SdK eine Ausschüttungsquote von 40 – 60 % des Konzernjahresüberschusses. Dennoch unterstützt die SdK den Dividendenvorschlag, um weiterhin die Netto-Finanzschulden abbauen, den Konzernumbau realisieren sowie den Technologievorsprung durch Zukunftsinvestitionen aufrecht erhalten zu können.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr wiederum gute Arbeit geleistet. Alle wesentlichen Kennzahlen konnten verbessert werden. Zudem versucht der Vorstand den Konzern mitsamt seiner Struktur weiter so zu optimieren, damit der Konzern für die zukünftigen Veränderungen und den damit verbundenen Herausforderungen am Markt bestmöglich aufgestellt ist.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 

 

Zustimmung

 

Begründung: Insgesamt hat sich der Konzern der Continental AG mittels seiner Sparten gut im Markt positioniert und bleibt weiterhin Innovationstreiber in seinen operativen Bereichen. Auch die Anpassung der Konzernstruktur an das sich verändernde Marktumfeld ist positiv zu bewerten. Damit ist nach Auffassung der SdK der Aufsichtsrat der Continental AG seiner Arbeit in Hinblick auf Beratung und Kontrolle des Vorstandes insgesamt nachgekommen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2018 

 

Ablehnung

 

Begründung: Generell ist gegen die KPMG Abschlussprüfungsgesellschaft als Konzernabschlussprüfer bei der Continental AG nichts einzuwenden. Allerdings prüft KPMG bereits das Unternehmen seit weit über 10 Jahren. Um das Entstehen einer zu großen Vertrautheit zwischen Prüfungsgesellschaft und zu prüfenden Unternehmen zu vermeiden, fordert die SdK einen Wechsel der Prüfungsgesellschaft nach mindestens 10 Jahren. Denn durch eine zu große Vertrautheit kann die nötige Unabhängigkeit und Objektivität gefährden.

 

Darüber hinaus spricht sich die SdK für eine strikte Trennung zwischen Beratung und Abschlussprüfung aus. Die Höhe der Steuerberatungsleistungen und sonstigen Leistungen, die von der KPMG bei der Continental AG im vergangenen Jahr getätigt wurden, bewegen sich aber gerade noch auf tolerierbaren Niveau.    

 

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden. 

 



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.