TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes der Gesellschaft, des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und Absatz 5 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016. Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Der Jahresüberschuss von 700 TEUR soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die SdK fordert eine Ausschüttung zwischen 40% und 60% des Konzernjahresüberschusses. Die Gesellschaft ist Schuldenfrei und verfügt über 14m EUR liquide Mittel bei einer Bilanzsumme von 15m EUR und einer Eigenkapitalquote von 96%, so dass nichts gegen eine Ausschüttung spricht. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat ordentliche Arbeit geleistet, man erwirtschaftet Gewinne dank stetiger Aufträge aus dem Mutterkonzern. Die Gesellschaft ist (zu) solide aufgestellt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Ablehnung Begründung: Die Entscheidung der Muttergesellschaft, der Gesellschaft die Geschäftsgrundlage zu entziehen, ist vom Aufsichtsrat der Gesellschaft zu verantworten (allesamt Vorstände/Geschäftsführer der Muttergesellschaft) und kann daher nicht zu einer Entlastung führen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers Zustimmung Begründung: Es sprechen keine Gründe gegen eine Wahl des Abschlussprüfers Warth&Klein Grant Thornton. Der Abschlussprüfer hat laut Geschäftsbericht im vergangenen Jahr keine weiteren Dienstleistungen abgerechnet.
TOP 6 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Änderung des Unternehmensgegenstands Zustimmung Begründung: Gegenstand des Unternehmens soll ab sofort „die Verwaltung eigenen Vermögens“ sein. Welche Strategie vom Vorstand hierzu verfolgt werden soll, wird auf der Hauptversammlung erfragt werden. TOP 7 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Änderung der Firma Zustimmung Begründung: In Anlehnung an TOP 6 soll die Firma der Gesellschaft in „KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG” geändert werden. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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