Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.05.2018



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TOP 1
Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Die Dividende wurde leicht angehoben und ist im Geschäftsjahr verdient worden. Sie liegt knapp unterhalb des Korridors von 40-60%, den die SdK als Ausschüttungsquote definiert. Dies ist vor dem Hintergrund Monsanto und des eher mäßigen Geschäftsverlaufs in 2017 vertretbar.

 

 

TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Ergebnis wurde in 2017 trotz z.T. widriger Umstände in den USA (z.B. Wechselkurs, Obama-Care) verbessert, die Dividende wurde verdient. Die Akquisition Monsanto befindet sich auf gutem Wege. Erkannte Probleme werden adressiert.

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Substantielle Risiken sind zurzeit nicht erkennbar. Die Monsanto-Akquisition scheint sich auf gutem Wege zu befinden. Die Vorstandsvergütung (HGB-Ausweis) reduziert sich mit den in 2017 schwächeren Ergebnissen und dem schwächeren Aktienkurs signifikant.

 

 

TOP 4
Wahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar kommt Prof. Dr. Winkeljohann von dem früheren Abschlussprüfer PWC, hat jedoch in personam nicht an den Abschlüssen mitgewirkt. Sein Fachknowhow als Financial Expert steht außer Frage.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und von Zwischenfinanzberichten

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar übersteigen die Sonstigen Leistungen (5) und Steuerberatungsleistungen(1) von Deloitte mit 6 Mio. € die von der SdK für maximal erachtete Grenze von 25% der Abschluss- und Bestätigungsleistungen um mehr als das Doppelte. Jedoch sind diese sonstigen Leistungen ausschließlich für die kapitalmarktrelevanten Informationen zum Desinvest von Covestro und den von den Kartellbehörden geforderten Desinvests des Saatgutgeschäfts an die BASF erbracht worden, so dass in diesem Ausnahmefall die formelle Unabhängigkeit nicht in Frage gestellt sein dürfte.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem  Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.