Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22.06.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) und des Konzernlageberichts der GK Software AG für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB)

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

 

Zustimmung

 

Begründung:  Zwar ist keine Ausschüttung vorgesehen, obwohl 2016 ein Gewinn erzielt wurde. Das ist aber im Interesse einer Stabilisierung und Verbesserung der Eigenkapitalisierung nach mehreren Verlustjahren akzeptabel.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Es ist dem Vorstand nunmehr gelungen, mit dem Unternehmen wieder Gewinne zu erzielen. Die veränderten Strukturen im Einzelhandel scheinen rechtzeitig erkannt worden zu sein. Der Marktanteil ist weiter gut. An den Kostenstrukturen wird weiter gearbeitet.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Überwachungsfunktion angemessen nachgekommen und hat hinreichend darüber berichtet.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Es wird - nach Kritik in den Vorjahren - nun mit PWC  ein neuer Prüfer vorgeschlagen, an dessen Kompetenz keine Zweifel bestehen. 

 

 

TOP 6
Umwandlung der GK Software AG in eine europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE)

 

Enthaltung

 

Begründung: Mit der Umwandlung ist für die Aktionäre keine Verschlechterung ihrer Position zu erkennen - es sei denn, man käme auf die Idee, die Hauptversammlung künftig am Sitz einer ausländischen Niederlassung abhalten zu wollen. Die der Macrotron-Rechtsprechung entsprechende Regelung bleibt in der Satzung. Es bleibt auch beim dualistischen System von Vorstand und Aufsichtsrat. Ein Vorteil ist aber auch nicht einfach  ersichtlich. Möglicherweise will man vor Erreichen einer Zahl von 500 deutschen Mitarbeitern die Mitbestimmung im Aufsichtsrat vermeiden. Dafür hätte man dann künftig wohl Tschechen im Betriebsrat. In jedem Fall entstehen aus der Umwandlung Kosten. Erhalten bleiben auch Vorratskapitalia, denen die SdK für sich genommen nicht zustimmen konnte.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden. 



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