Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.06.2017



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG und des gebilligten Konzernabschlusses der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG für das Geschäftsjahr 2016, des Lageberichts für den BHB Brauholding Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2016

 

Zustimmung
 

Begründung: Die BHB Brauholding Bayern-Mitte AG (BHB) plant die Ausschüttung von etwa 80 Prozent des Jahresergebnisses. Sie bewegt sich damit oberhalb der von der SdK grundsätzlich für angemessen eingestuften Bandbreite von 40 bis 60 Prozent. Die hervorragende Bilanzsituation - das Unternehmen ist nahezu frei von Bankverbindlichkeiten - und die gut absehbaren Geschäftsentwicklungen sprechen für eine hohe Dividende (auch im Sinne einer Dividendenkontinuität in Bezug auf die Vorjahre). 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen bewegt sich in einem insgesamt schwierigen Markt mit geringen Wachstumsraten. Obgleich die Prognoseverfehlung beim EBIT ärgerlich und erklärungsbedürftig ist (statt einer Steigerung der EBIT-Rendite auf annähernd 3 % sank diese um 0,5 auf 2,3%) besteht -auch aufgrund derer langjähriger Bilanz-  die Überzeugung, dass die beiden Vorstände ihr Geschäft verstehen und den Markt gut einschätzen. 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen arbeitet solide und profitabel. Die strategische Ausrichtung ist weiter aussichtsreich. 

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

 

Zustimmung

 

Begründung: Obgleich die SdK grundsätzlich der Ausschüttung von Bonusdividenden den Vorzug gegenüber einem Aktienrückkauf gibt, steht der Ermächtigung nichts entgegen. Die Erläuterungen zu diesem Tagesordnungspunkt stellen klar, dass Ziele, die die SdK ablehnen würde (Zukauf von Aktien, um damit Übernahmeversuche abzuwehren/ Gehaltsbestandteile zu finanzieren), nicht verfolgt werden. Allerdings sieht die SdK die Verwendung der eigenen Aktien gegen Sacheinlagen aufgrund von Bewertungsspielräumen und damit auch aus Aspekten der Werthaltigkeit als kritisch an.  

 

 

TOP 6
Wahl des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung
 

Begründung: Im Vorfeld konnte noch nicht festgestellt werden, ob Kritierien, die gegen eine erneute Bestellung sprechen, erfüllt sind (wenn für prüffremde Leistungen mehr als 25% der Abschlussprüfungsgebühren berechnet werden oder wenn die WPG bereits seit 10 Jahren oder länger prüft, wäre eine Ablehnung anzuraten, um eine "zu große gegenseitige Gewöhnung" zu verhindern). Gegebenenfalls behält sich die SdK daher eine Ablehnung vor.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.