Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22.08.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2016, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Geschäftsjahr 2016 blieb sowohl den Umsatz als auch das EBITDA, EBIT und das Konzernergebnis betreffend deutlich hinter der ursprünglichen Prognose zurück. Dennoch konnten operative Verbesserungen eingeleitet werden und somit wichtige Schritte hin zu einem positiven Konzernergebnis für das Geschäftsjahr 2017 gemacht werden. Aus diesem Grund ist aus Sicht der SdK trotz des unbefriedigenden Zahlengerüsts der Vorstand zu entlasten.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat scheint seine Überwachungs-, Beratungs- und Kontrollfunktion im abgelaufenen Geschäftsjahr erfüllt zu haben. Dennoch ist an dieser Stelle auf Tagesordnungspunkt 5 „Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder“ zu verweisen. Die aus Sicht der SdK nicht adäquate Ausgestaltung des Vergütungssystems muss als Kritikpunkt bei der Bewertung der Arbeit des Aufsichtsrates mitberücksichtigt werden. Darüber hinaus spricht sich die SdK für eine rein fixe Aufsichtsratsvergütung aus, um der Überwachungs- und Kontrollfunktion des Aufsichtsrates gerecht zu werden. 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft hat das Prüfungsmandat für die United Labels AG seit dem Geschäftsbericht 2013 inne. Neben der Prüfungsleistung wurden keine weiteren Beratungsleistungen vom Abschlussprüfer an die United Labels AG erbracht. Anzeichen, die gegen die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers sprechen, wurden nicht gefunden.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Auf den ersten Blick mag das Vergütungssystem als annehmbar erscheinen, da es sowohl für den Vorstand als auch für den Aufsichtsrat fixe und variable Vergütungsbestandteile beinhaltet. Bei genauerer Betrachtung wird jedoch deutlich, dass die Ausgestaltung des Vergütungssystems den Anforderungen der SdK nicht annähernd gerecht wird. Insbesondere fehlt eine Darstellung von Erreichungsszenarien, eine absolute Obergrenze des Gehalts, eine automatische Anpassung bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, eine genaue Aufgliederung in einzelne Elemente (Dienstwagen, Nebenvergütung, etc.), eine weitestgehend mehrjährige Bemessungsgrundlage für variable Bezüge, eine Abhängigkeit der variablen Bezüge vom Erreichen der Kapitalkosten, sowie eine Malus-Regelung über den Bemessungszeitraum der Mehrjährigkeit. 

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über eine Änderung von § 3 Abs. 1 der Satzung (Bekanntmachungen)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Satzungsänderung folgt einer Änderung des § 25 AktG und ist damit zuzustimmen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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