Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.06.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses per 31. Dezember 2016 nebst dem Lagebericht und Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2016 beendete Geschäftsjahr, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung.

 

Begründung: Das Unternehmen weist nach seiner Umstrukturierung erstmals seit 2012 einen nennenswerten operativen Gewinn aus. Allerdings sinken Auftragseingang und Auftragsbestand, der Nettoverschuldungsgrad stieg auf knapp 10%, der operative Cash Flow beläuft sich auf -4,4 Mio. €. In dieser Situation ist die Zahlung einer Dividende nicht angezeigt.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat den Umsatz um 21% steigern können und erstmals seit 2012 einen nennenswerten operativen Gewinn erzielt. Für den von ihm eingeschlagenen Kurs des Unternehmens hat er Entlastung verdient.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Beratungs- und Kontrollaufgaben gegenüber dem Vorstand in vier ordentlichen Sitzungen und einer außerordentlichen nachgekommen, an denen jeweils alle Mitglieder teilnahmen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Ergänzung des Unternehmensgegenstandes der Gesellschaft durch Änderung des § 2 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Es handelt sich um eine Klarstellung der Satzung, die nunmehr als Unternehmensgegenstand auch die Veräußerung von Beteiligungen vorsieht.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vorschlag sieht ein genehmigtes Kapital in Höhe von 50% des derzeitigen Grundkapitals vor. Vorhaben einer solchen Größenordnung sind nach den Abstimmungsrichtlinien  der SdK der Hauptversammlung vorzulegen. Die SdK akzeptiert lediglich Kapitalvorratsbeschlüsse gegen Bareinlage und grundsätzlicher Bezugsrechtsgewährung von 25% und gegen Sacheinlage und unter Bezugsrechtsausschluss für maximal 10% des aktuellen Grundkapitals.

 

 

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung.

 

Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen die Wahl der Ebner Stolz GmbH & Co. KG zum Abschlussprüfer sprechen.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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