Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.08.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 4SC AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 sowie des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Enthaltung

 

Begründung: Die 4SC ist ein hauptsächlich in der Forschung tätiges Unternehmen. Es ist daher schwierig, die Maßstäbe so anzusetzen wie beispielsweise bei Industrieunternehmen. Der bis zum 30.06.2016 amtierende Vorstandsvorsitzende Enno Spillner schied auf eigenen Wunsch nach Beendigung seines Vorstandsvertrages aus. Ebenfalls schied im dritten Quartal des Kalenderjahres 2016 Herr Dr. Daniel Vitt auf eigenen Wunsch aus. Seit September 2016 lenkt der neue VV Dr. Jason Loveridge die Geschicke des Unternehmens. Herr Dr. Loveridge, promovierter Biochemiker, kann auf viele Jahre Erfahrung in der Pharmaindustrie und im Bereich der Medikamentenentwicklung zurückgreifen.

Im Geschäftsjahr 2017 konnte Dr. Loveridge bereits wichtige Patente in den USA erwerben und außerdem einen sehr interessanten Deal mit der japanischen Maruho. Im Rahmen des Lizenzvertrags hat 4SC Anspruch auf Voraus- und Meilensteinzahlungen in Höhe von bis zu 103 Millionen Euro zuzüglich weiterer kommerzieller Meilensteinzahlungen von bis zu 105 Millionen Euro als auch Umsatzbeteiligungen im einstelligen Prozentbereich.

Im GJ 2016 war Herr Dr. Loveridge jedoch zu kurz im Amt, um seine Arbeit objektiv gut beurteilen zu können, auch wenn das GJ 2017 einen positiven Eindruck hinterlässt.

 

 

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Es liegen keinerlei Erkenntnisse vor, die gegen eine Entlastung sprechen. Zudem ist es dem Aufsichtsrat gelungen, einen neuen Vorstand zu gewinnen. Mit Herrn Dr. Jason Loveridge, einem promovierten Biochemiker, ist der Vorstand für die kommenden Jahre aus aktueller Sicht sehr gut aufgestellt. 

 

 

TOP 4

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Es gibt keine Bedenken, die eine erneute Bestellung der Baker Tilly GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entgegenstehen.

 

 

TOP 5

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2013/I, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2017/I mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK trägt Kapitalvorratsbeschlüsse ohne Bezugsrechtausschluss bis zu maximal 25% und ohne Bezugsrecht bis maximal 10% des bestehenden Grundkapitals mit. Die 4SC plant hier jedoch einen Beschluss über 50% des Grundkapitals bei Ausschluss des Bezugsrechts. Dies ist aus SdK-Sicht nicht mitzutragen.

Zumal eine im Juni beschlossene Bar-Kapitalerhöhung mit einem Volumen von 41 Mio Euro, die bisher größte Kapitalerhöhung in Deutschland 2017, die Ziele bis 2020 finanzieren werden.

 

 

TOP 6

Beschlussfassung über die Herabsetzung des Bedingten Kapitals IV und des Bedingten Kapitals VI, über die Aufhebung des Bedingten Kapitals II und des Bedingten Kapitals V sowie über die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 Abs. (2a), Abs. (3a), Abs. (5) und Abs. (6)

 

Zustimmung

 

Begründung: Hier kann unproblematisch zugestimmt werden.

 

 

TOP 7

Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals IX, über die Ermächtigung zur Auflage von Aktienoptionsprogrammen unter Ausgabe von Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft an Arbeitnehmer der Gesellschaft und ihrer in- und ausländischen verbundenen Unternehmen und über die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt Aktienoptionen im Allgemeinen ab. Zwar ist die Forderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern zu begrüßen, der Weg der Aktienoptionen ist aus SdK-Sicht jedoch der falsche. Aktien auf Haltefrist wären hier eine Gestaltungsmöglichkeit. Des Weiteren ist zu hinterfragen, welcher Arbeitnehmer darunter fallen, und welcher Anteil auf Vorstand und Arbeitnehmer entfallen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.