Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.07.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses und der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2016/2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben (§§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB)

 

 

Keine  Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Veränderungen der letzten Jahre scheinen sich auszuzahlen und der Turnaround scheint nachhaltig erreicht zu sein. 2016/17 mit stabilem Umsatz, verbessertem operativen (bereinigtem) Ergebnis und 28% Steigerung beim Jahresüberschuss. Wichtiger ist jedoch, dass nun auch eine klare Zukunftsstrategie besteht, bei der die Digitalisierung im Vordergrund steht. Für 2022 werden deutlich steigende Ergebnisse in Aussicht gestellt.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Turnaround wurde erreicht und die Finanzierungsituation hat sich deutlich verbessert (Netto Verschuldung € 252 Mio. nach € 281 Mio., Eigenkapitalquote auf 15% gesteigert). Strategisch ist das Unternehmen neu positioniert und es eröffnet sich dadurch neues Wachstumspotential. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

 

Ablehnung

 

Begründung: Insgesamt gesehen sind die Kosten des Abschlussprüfers zwar von € 1,4 Mio. auf € 1,0 Mio. gesunken. Aber PWC prüft seit deutlich mehr als 10 Jahren, so dass die SdK dadurch generell die Unabhängigkeit der Prüfung gefährdet sieht. Ein Wechsel der Prüfgesellschaft ist mehr als überfällig.

 

 

TOP 5
Wahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Als Mitglied des Vorstands der Schaeffler AG hat Herr Jung entsprechende Industrieerfahrung. Die fachliche Qualifikation scheint gegeben zu sein. Mit nur einem weiteren Aufsichtsratsmandat ist keine Ämterhäufung gegeben.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Heidelberger Druckmaschinen AG und der Heidelberg Digital Platforms GmbH (ehemals Sporthotel Heidelberger Druckmaschinen GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Ein logischer und üblicher Schritt zur Optimierung von Finanzierung- und Steuermöglichkeiten.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Heidelberger Druckmaschinen AG und der docufy GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach der Übernahme der docufy GmbH ist der Beherrschungsvertrag ein logischer und üblicher Schritt zur Optimierung von Finanzierung- und Steuermöglichkeiten.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gem. den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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