Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der QSC AG zum 31. Dezember 2016 mit dem Lagebericht für die Gesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 mit dem Lagebericht für den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 in Gesellschaft und Konzern und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Ablehnung

 

Begründung:  Vorgeschlagen wird eine Dividende von 0.03 EUR pro Aktie (3.7m EUR), bei einem Konzernverlust von 0.20 EUR/Aktie. Auch wenn der free cashflow marginal positiv ist und Liquidität vorhanden ist,  sollte aus Sicht der SdK auf eine Ausschüttung verzichtet werden, um notwendige Mittel für die Zukunftsgestaltung des Unternehmens beisammen zu halten.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Konzernergebnis ist in 2016 zwar wiederum negativ, viele Kennzahlen haben sich jedoch verbessert. Der Unternehmensumbau kommt sichtbar voran. QSC konnte in 2016 wieder einen positiven free cashflow vorweisen. Die Arbeit des Vorstands sollte mit Entlastung honoriert werden.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Der Aufsichtsrat hat (auch durch seine hohe persönliche Beteiligung am Unternehmen) im Aktionärsinteresse den Vorstand kontrolliert und beraten, und auch wichtige Entscheidungen getroffen, um den Wandel der Gesellschaft zu gestalten.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Zur Wahl vorgeschlagen wird KPMG. KPMG ist grundsätzlich als Abschlussprüfer geeignet und prüft die Gesellschaft seit 2008. Für das GJ 2017 erfolgt eine Neuausschreibung. Andere Bestätigungsleistungen (10TEUR), Steuerberatungsleistungen (45TEUR) und sonstige Leistungen (24TEUR) machen lediglich 16% des Honorars der reinen Abschlussprüfung (494 TEUR) aus.
Kritisch hinterfragt wird die Rolle des Abschlussprüfers in der von der DPR angestoßenen Bilanzkorrektur für das Jahr 2014 (fehlerhafter Abschluss).

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben gennantem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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