Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 31.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs

 

Keine Abstimmung  erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende wurde verdient, erreicht zwar noch die angestrebten 40-60 % vom nachhaltigen Ergebnis, wurde jedoch gegenüber dem Vorjahr überproportional zum Ergebnis gesteigert (20% vs. 3%).

 

 

TOP 3
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Umsatz und Ergebnis wurden gesteigert, größere Risiken sind nicht erkennbar.

Der Total Shareholder Return ist überproportional (über 30% Kurssteigerung allein) in den letzten 12 Monaten gestiegen.

 

 

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Das Vorstandsvergütungssystem entspricht den Vorstellungen einer mittel-/langfristigen Orientierung am Unternehmenserfolg (Longterm Incentive nur bei ca.10%). Die variable Vergütung des Aufsichtsrats entspricht ebenfalls nicht dem DCGK- Vorstellungen einer rein fixen Vergütung.

 

Der Aufsichtsratsbericht enthält wenig bis nichts Konkretes, was tatsächlich getan wurde, um Vorstand zu überwachen und beraten.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Die übrigen Leistungen des Abschlussprüfers überschreiten mit 55 % bei weitem den Maximalwert von 25 % , den die SdK noch gerade als ausreichend für eine kritische Distanz und innere Unabhängigkeit eines Abschlussprüfers sieht.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage von 16,8 % ist oberhalb des von der SdK als tolerabel einzuschätzenden Limits von 10% und wird deshalb abgelehnt.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aktualisierung des Unternehmensgegenstandes (§ 2 der Satzung)

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Ausweitung auf den kompletten Maschinen-, Anlagen- und Werkzeugbau enthält die Idee einer weiteren Diversifizierung, soweit das Unternehmen die notwendige Expertise für diese Geschäftsfelder besitzt bzw. durch Übernahmen einkauft. Hingegen wird die Spekulationsmöglichkeit, Aktionärsvermögen in jedweder Form auf den Kapitalmärkten einzusetzen, abgelehnt.

 

Sollte die Verwaltung den Punkt 7 in 7a (Erweiterung Geschäftsfelder) und 7b (Kapitalmarktanlagen) splitten, würde die SdK dem ersten zustimmen und nur beim zweiten ablehnen.

 

Stattdessen wird die Möglichkeit einer Sonderdividende vorgeschlagen, falls sich keine Opportunitäten am Markt auftun sollten.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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