Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 10.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der paragon AG, des gebilligten Konzernabschlusses und der Lageberichte für die paragon AG und den paragon-Konzern jeweils für das Geschäftsjahr 2016, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung schlägt vor für das abgelaufene Geschäftsjahr 2016 wie bereits in den vorherigen Jahren eine Dividende von 0,25 € je Aktie auszuschütten. Dies entspricht bei einem Ergebnis je Aktie von 0,84 € einer Ausschüttungsquote von lediglich knapp 30%. Damit liegt die Ausschüttungsquote weiterhin unterhalb der von der SdK geforderten Bandbreite von 40 – 60% des Konzernjahresüberschusses. Da sich die paragon AG allerdings weiterhin auf einem starken Wachstumspfad befindet, ist aus Sicht der SdK diese Ausschüttung an die Aktionäre vertretbar. Auch die zurzeit hohe Verschuldung gerechtfertigt den Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung, um die Verschuldung sukzessive anzubauen. Somit wird die SdK dem Dividendenvorschlag zustimmen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Das abgelaufene Geschäftsjahr 2016 war für die paragon AG wiederum ein sehr erfolgreiches Jahr. So konnte die Wachstumsdynamik weiter fortgesetzt werden: Die Finanzkennzahlen mit einem Umsatzwachstum von 8,2%, einer Verbesserung des EBITDA um 13,2% und einer Steigerung des operativen Cash-Flows um 30,7% verdeutlichen diesen starken Wachstum- und Ertragspfad, auf dem sich die paragon AG weiterhin befindet. 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 nach Kenntnis der SdK den Vorstand in allen wesentlichen Bereichen gut und sinnvoll beraten sowie kontrolliert. Dabei gab es im abgelaufenen Geschäftsjahr vier ordentliche Sitzungen sowie drei weitere Telefonkonferenzen.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die Wiederwahl des Abschlussprüfer Baker Tilly Roelfs für das Geschäftsjahr 2017. Allerdings flossen im vergangenen Jahr neben den reinen Abschlussprüfungskosten in Höhe von 63 T € der Baker Tilly Roelfs AG sonstige Leistungen von 43 T € zu, was ca. 68% der reinen Abschlussprüfungen ausmacht. Um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers jedoch zu gewährleisten fordert die SdK die strikte Trennung zwischen Abschlussprüfung und Beratung. Dies war im vergangenen Jahr bei der paragon AG wiederum nicht der Fall, so dass die SdK die Wiederwahl des Abschlussprüfers nicht unterstützen kann.     

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals 2016/I und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss sowie entsprechende Satzungsänderung 

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor das genehmigte Kapital 2016 aufzuheben und sich ein neues genehmigtes Kapital 2017 in Höhe von 50% des Grundkapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss genehmigen zu lassen.

 

Eine 50%ige Erhöhung des Grundkapitals als Kapitalvorratsbeschluss erachtet die SdK allerdings als deutlich zu hoch. Bei einem so gravierenden Einschnitt in die Grundkapitalstruktur des Unternehmens verlangt die SdK eine konkrete Beschlussvorlage auf der Hauptversammlung, für was diese enorme Kapitalerhöhung verwendet werden soll.

 

Des Weiteren kann es nicht sein, dass jedes Jahr das im vorherigen Jahr geschaffene genehmigte Kapital aufgehoben und ein neues geschaffen wird, um erneut mittels des einfachen Bezugsrechtsausschlusses dieses wieder neu ausnutzen zu können.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden bedingten Kapitalia 2012/I und 2012/II und die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen und zum Bezugsrechtsausschluss verbunden mit der Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, das bedingte Kapital 2012/I und 2012/II aufzuheben und sich analog wie in TOP 6 ein neues bedingtes Kapital 2017 in Höhe von 50% des Grundkapitals mit Bezugsrechtsausschluss genehmigen zu lassen.

 

Auch hier erachtet die SdK eine 50%ige Erhöhung des Grundkapitals als Kapitalvorratsbeschluss als deutlich zu hoch. Bei einem so gravierenden Einschnitt in die Grundkapitalstruktur des Unternehmens verlangt die SdK eine konkrete Beschlussvorlage auf der Hauptversammlung, für was diese Kapitalerhöhung verwendet werden soll.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.