Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14.06.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Ernst Russ AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Berichts über die Lage der Ernst Russ AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Neuausrichtung der Gesellschaft wurde erfolgreich fortgesetzt. Durch strategisch sinnvoll erscheinende Akquisitionen / Beteiligungen erscheint die Gesellschaft jetzt gut aufgestellt und hinreichend finanziert. Der kleine Gewinn des Vorjahres konnte - wie auch die meisten übrigen Kennziffern - deutlich gesteigert werden.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung


Begründung: 8 AR-Sitzungen, 2 Telefonkonferenzen sowie ein ausführlicher Bericht lassen erkennen, dass sich der AR ausgiebig mit den wesentlichen Aufgaben der Gesellschaft befasst hat und damit seiner Aufsichts- und Beratungsaufgabe hinreichend nachgekommen ist. Die Erforderlichkeit der ungewöhnlich hohen Zahl an Sitzungen wird - auch mit Blick auf die Sitzungsgelder - in der HV hinterfragt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung


Begründung: Nachdem die sonstigen Leistungen des AP bereits im Vorjahr als zu hoch moniert wurden, übersteigen sie jetzt mit 359 T € sogar die Kosten der eigentlichen Abschlussprüfung i.H.v. 288 T €. Auch wenn vermutet wird, dass einige dieser Leistungen in Zusammenhang mit den o.g. Akquisitionen erfolgten, ist davon auszugehen, dass sie nicht zwingend vom AP erbracht werden mussten. Eine Wiederwahl der KPMG wird daher abgelehnt.

 

 

TOP 5
Wahl zum Aufsichtsrat (Ergänzungsverlangen):
 

Zustimmung
 

Begründung: Im Rahmen der Vergrößerung des Aufsichtsrates von 3 auf 4 Mitglieder im Vorjahr war offenbar übersehen worden, dass die Amtszeit des ARs Lorenz-Meyer zum Ende des Geschäftsjahres 2016 endete. Somit unterblieb die erforderliche Erneuerung seines Mandats. Dies soll durch das vorliegende Ergänzungsverlangen korrigiert werden. Die fachliche und sonstige Eignung des Kandidaten ist gegeben. Bei einer künftigen Neubesetzung des AR wird aber auf eine angemessenere Beteiligung des Streubesitzes gedrängt. Auch dürften sich weitere derartige Versäumnisse in der Zukunft negativ auf die Entlastung der verantwortlichen Organe auswirken.   

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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