Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der RIB Software AG für das Geschäftsjahr 2016 nebst Konzern-Lagebericht, des Berichts des Aufsichtsrats der RIB Software AG, des Vorschlags des Vorstands der RIB Software AG für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands der RIB Software AG zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bilanzgewinn der Gesellschaft beträgt EURO 8.370.754,42. Eine angemessene Beteiligung der Aktionäre muss gewährleistet sein (40-60%). Gegen die Ausschüttung einer Dividende von EURO 0,16 pro berechtigter Aktie ist nichts einzuwenden, da bei einem Ergebnis je Aktie von EURO 0,32 die Ausschüttungsquote 50% beträgt.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der RIB Software AG für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat sich am Markt gut behauptet, die wesentlichen Konzernkennzahlen konnten verbessert und der Unternehmenswert gesteigert werden.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der RIB Software AG für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand beraten und überwacht.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung:  Aus fachlichen Gesichtspunkten ist gegen die Wahl von BW Partner Schätz Hasenclever Partnerschaft mbB zum Abschlussprüfer der RIB Software AG nichts einzuwenden. Allerdings wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 Steuerberatungsleistungen sowie sonstige Leistungen in Höhe von 109 T € gezahlt, bei reinen Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von 189 T €. Die SdK fordert, um die Unabhängigkeit zwischen Prüfer und Geprüften zu wahren, eine strikte Trennung zwischen Abschlussprüfung und Beratung. Aus diesen Gründen kann die SdK der Wahl des Abschlussprüfers nicht zustimmen.  

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien durch die Gesellschaft sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Gesellschaft steht sehr gut da. Bei einer hohen Eigenkapitalquote und geringer Verschuldung ist ein Rückkauf grundsätzlich akzeptabel. Eine Einziehung der erworbenen Aktien begrüßt die SdK, bevorzugt jedoch eine höhere Dividendenzahlung anstatt eines Aktienrückkaufs.

 

Allerdings möchte sich die Verwaltung der RIB Software AG auch die Verwendung der Aktien gegen Einbringung von Sachkapital genehmigen lassen.

 

Dies kann die SdK hingegen nicht unterstützen, da darüber hinaus bereits Vorratskapitalia bestehen, die ebenfalls einen Bezugsrechtsausschluss bei Sachkapitaleinlagen ermöglichen.

 

Dies würde aus Sicht der SdK zu einer Verwässerung der Altaktionäre führen. Auch steht die SdK aufgrund von Bewertungsspielräumen und damit Aspekten bezüglich der Werthaltigkeit Sacheinlagen äußerst kritisch entgegen.   

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung der Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Den Erfolgszielen des Unternehmens ist nichts entgegen zu wirken. Im Hinblick auf eine langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung ist die Möglichkeit einer Kompensation auch in nachfolgenden Perioden sachgerecht und im Interesse der Aktionäre.

 

Allerdings lehnt die SdK Aktienoptionsprogramme in jeglicher Ausprägungsform aus generellen Überlegungen ab. Diese Form der Vergütung erscheint aus Sicht der SdK nicht mehr zeitgemäß.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.