Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 mit dem Lagebericht, des im Lagebericht enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei einem ausgewiesen Ergebnis je Aktie von 1,51 € sieht der Beschlussvorschlag die Zahlung einer Dividende inklusive Bonus von 0,35 € je Aktie und damit eine Ausschüttungsquote von ca. 23% vor. Wie im Vorjahr stimmt die SdK diesem Beschlussvorschlag angesichts der Notwendigkeit zur Verbesserung der aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten und zur weiteren Ausweitung des Kreditgeschäfts zu.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat im Berichtsjahr unter nach wie vor nicht einfachen Umfeldbedingungen (Schifffahrtskrise, Null- resp. Niedrigzinsphase, steigende Regulierungsanforderungen und –kosten, Digitalisierung, Änderung der Kundenanforderungen) ordentlich gearbeitet und einen Jahresüberschuss deutlich oberhalb des Vorjahres generiert. Darüber hinaus sind die Bemühungen das bewährte Geschäftsmodell der OLB zukunftsfest zu machen (strategisches Zukunftsprogramm OLB 2019) angelaufen, was insbesondere die Digitalisierung/Automatisierung der Geschäftsprozesse sowie die Stärkung des beratungsintensiven Geschäfts (Firmenkunden, Private Banking) beinhaltet. Unbefriedigend bleibt der TSR der Aktionäre, bestehend aus Dividendenzahlungen und Kurssteigerungen, der in der Langfristbetrachtung unter Druck bleibt. Bei thesaurierungsbedingt niedrigen Dividenden konnte dabei auch der jüngste, übernahmebedingte Kursaufschwung nicht für wirklichen Ausgleich sorgen, da die Modalitäten des Allianz-Ausstieges unklar sind.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats  

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich seines Berichts hat der Aufsichtsrat seine Kontrollpflichten u. a. in fünf Sitzungen erfüllt. Statt sich, wie im Berichtsjahr geschehen, mit der Vergütungsrelevanz der Veräußerung der Allianz-Beteiligung für den Vorstand zu befassen, sollte der Aufsichtsrat nach Auffassung der SdK sich in seiner Tätigkeit lieber stärker für die Erreichung eines sowohl auf Jahresbasis als auch im längerfristigen Vergleich positiven TSR einsetzen. Der erreichte TSR muss für den Vorstand zudem vergütungsrelevant sein.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

 

Ablehnung

 

Begründung: KPMG ist sicherlich geeignet die Gesellschaft zu prüfen. Derzeit ist aus Sicht der SdK unklar, wie lange genau die KPMG bereits Abschlussprüferin der OLB AG ist. Auf jeden Fall seit mehr als zehn Geschäftsjahren, womit ein Wechsel der Prüfungsgesellschaft aus SdK-Sicht zur Stärkung des Instruments der Abschlussprüfung notwendig ist.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und eine entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht eine Barkapitalerhöhungsmöglichkeit im Umfang von 25% des aktuellen Grundkapitals mit weitestgehendem Bezugsrecht der Aktionäre vor und erhöht den Handlungsspielraum der Verwaltung in sinnvoller Weise. Er ersetzt das bis dato einzige Vorratskapital in gleicher Höhe, welches Ende Mai 2017 ausläuft.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagenen Änderungen sind aus Sicht der SdK unproblematisch.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über eine einzelfallbezogene und zeitlich begrenzte Anhebung der Obergrenze für die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Grund für und die Konditionen der dem Beschlussvorschlag zugrundeliegenden „Transaktionsprämie“ sind der SdK nicht bekannt.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.