Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 31.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die Zalando SE und den Zalando-Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie den erläuternden Berichten zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB*

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2  
Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Angesichts des weiterhin starken Wachstums und des bekannten Geschäftsmodells der Gesellschaft, bleibt der Dividendenverzicht verständlich.

 

 

TOP 3  
Entlastung des Vorstands der Zalando SE für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft wächst weiter und hat im Rahmen der Planungen zufriedenstellende Ergebnisse erwirtschaftet.

 

 

TOP 4  
Entlastung des Aufsichtsrats der Zalando SE für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit erkennbar, hat der AR seine Aufgaben erfüllt.

 

 

TOP 5  
Wahl des Abschlussprüfers sowie des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht

 

Zustimmung

 

Begründung: Da der AP keine Steuerberatung bei der Gesellschaft macht, spricht nichts gegen seine Wahl.

 

 

TOP 6  
Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Zustimmung

 

Begründung: Erst einmal spricht nichts gegen die Wahl der Kandidaten. Aus generellen Überlegungen jedoch sieht die SdK zu viele Aufsichtsratsmandate als kritisch an.  

 

 

TOP 7  
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Zalando SE und der Tradebyte Software GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Aus steuerlichen Gründen ist der Vertrag sinnvoll.

 

 

TOP 8  
Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Änderung der Satzung der Zalando SE

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Erhöhung bewegt sich gerade noch so in einem akzeptablen Rahmen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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