Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 08.06.2017



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts des Vorstands zur Gesellschaft und zum Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat im Berichtsjahr erfolgreich gearbeitet, was nicht zuletzt an den zur Generierung weiteren Wachstums erfolgreich durchgeführten Barkapitalerhöhungen sowie der Aktienkursentwicklung im Berichtjahr abzulesen ist. Umsatz und Konzernergebnis konnten gesteigert werden, das Ergebnis je Aktie blieb bei erhöhter Aktienanzahl konstant. Die Bilanzstruktur mit ca. 70% Eigenkapitalanteil ist solide. Der Konzern verfügt darüber hinaus über eine prall gefüllte Asset-Pipeline von ca. 6 Mrd. €, so dass eine mehr oder weniger Verdoppelung des verwalteten Vermögens auf 10 Mrd. € als „institutioneller Asset Manager“ anspruchsvoll aber möglich erscheint.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich seines Berichts ist der Aufsichtsrat seiner Kontrollfunktion verantwortlich nachgekommen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, ist sicherlich geeignet die Abschlüsse von AG und Konzern zu prüfen. Nichtsdestotrotz lehnt die SdK den Beschlussvorschlag aufgrund der aus Sicht der SdK zu opulenten Beratungshonorare, fast ausschließlich für Steuerberatung, ab. Die SdK fordert grundsätzlich zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung die strikte Trennung von Prüfung und Beratung.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2016, die Neuschaffung eines Genehmigten Kapitals 2017 sowie die entsprechenden Satzungsänderungen

 

Ablehnung

 

Begründung: Nach verantwortungsvoller Ausnutzung des bisherigen Genehmigten Kapitals im Kontext der durchgeführten Barkapitalerhöhungen soll nunmehr ein neues Genehmigtes Kapital im Umfang der gesetzlich maximal zulässigen 50% des aktuellen Grundkapitals und mit Bezugsrechtsausschluss gegen Sacheinlage geschaffen werden. Dieses ist weder zeitgemäß noch, angesichts der zurzeit vorhandenen Kapitalausstattung, unternehmensindividuell erforderlich. Ferner hält die SdK laufzeit- und gestaltungsbedingt Genehmigte Kapitalia von höchstens 25% des Grundkapitals, davon max. 10% mit Bezugsrechtsausschluss, für zustimmungsfähig. Größere Kapitalerhöhungen, insbesondere Sacheinlagen, sollten mit entsprechender Berichterstattung und Beschlussfassung im konkreten Einzelfall über die Tagesordnung einer einzuberufenden Hauptversammlung abgewickelt werden.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (einschließlich der Kombination dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2016, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2017 und über entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags soll auch das vorhandene Bedingte Kapital 2016 an das neue, erhöhte Grundkapital der Gesellschaft angepasst und auf die auch hier max. 50% des aktuellen Grundkapitals, ebenfalls vollumfänglich gegen Sacheinlage mit Bezugsrechtsausschluss, erhöht werden. Zur Begründung der Ablehnung siehe TOP 5!

 

 

TOP 7
Ermächtigung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der MPC Infrastructure Holding GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Der BuG mit der 100%igen Tochter ist aus steuerlichen und organisatorischen Gründen sinnvoll.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.