Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.06.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichts für die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung


Begründung: Die im Vorjahr auf 0,59 € angehobene Dividende soll erneut ausgeschüttet werden. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von etwa 65 % ("A-Aktien") und liegt damit knapp über dem von der SdK Geforderten. Die Ausschüttung wurde operativ verdient.

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung


Begründung: Nach einer längeren Durststrecke wuchsen Umsatz (+ 3,1 %) und Jahresüberschuss (+ 9,5 %). Erstmals konnte auch der Containerumschlag / -umsatz gegen das Vorjahr und den allgemeinen Trend leicht gesteigert werden. Intermodal entwickelt sich weiter positiv. Die defizitäre Logistik wird plangemäß abgewickelt und sollte in absehbarer Zeit die Zahlen nicht mehr wesentlich negativ beeinflussen. 

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung


Begründung: Der aussagekräftige Bericht über die Arbeit des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse zeigt, dass sich der AR in insgesamt 6 Sitzungen mit allen wesentlichen Aufgaben und Problemen des Unternehmens befasst und damit den Vorstand bei seiner Arbeit angemessen kontrolliert und beraten hat. Die ungewöhnlichen Umstände um die Begrüßung der neuen VV Frau Titzrath und die (Nicht)Verabschiedung des bisherigen VV Peters durch den AR-Vorsitzenden Prof. Witten reichen insofern nicht für dessen Nichtentlastung, werden aber auf der HV kritisch gewürdigt.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten

 

Zustimmung


Begründung: Das Unternehmen wechselt unaufgefordert alle 5 Jahre den AP und setzt damit Standards. Auch die fast ausschließliche Beschränkung auf reine Prüfung ist vorbildlich. Gegen die Wiederbestellung der im letzten Jahr erstmals bestellten PWC AG bestehen daher keinerlei Einwände.

 

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung / Ablehnung (Einzelwahl):
 

Gegen die Wahl der Kandidaten Dr. Grube, Dr. Kloppenburg und Werthagemann und der Ersatzkandidaten Frau Dr. Mellwig, Frau Dr. Umland sowie Herrn Götze sind keine Anhaltspunkte ersichtlich.

Abgelehnt werden die Wahlvorschläge Frau Bödeker-Schoemann, Frau Dr. Roggenkamp und Herr Dr. Bösinger. Zwar erscheinen diese nach den vorliegenden Informationen als hinreichend qualifiziert. Allerdings sind sie alle in jeweils 10 oder mehr anderen Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Gremien tätig. Es ist daher fraglich, ob sie dem Unternehmen in angemessenem Rahmen zur Verfügung stehen können. Im Übrigen lehnt die SdK eine derartige Ämterhäufung aus generellen Erwägungen ab.

Auf der HV wird auch die Frage, wie viel "Senat" im AR angemessen ist, kritisch angesprochen. Die derzeitige Vertretung (3 von 6 AG-Vertretern) ist angesichts der Mehrheitsverhältnisse zwar nachvollziehbar, erscheint aber mit Blick auf die Unabhängigkeit der Entscheidungen und mögliche Zielkonflikte zumindest als grenzwertig.

 

 

TOP 7
Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I (A-Aktien)

 

TOP 7.1
Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I (A-Aktien) mit Bezugsrechtsausschluss der S-Aktionäre, Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der A-Aktionäre und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung


Begründung: Der geplante Beschluss soll einen weitgehend gleichlautenden auslaufenden Beschluss ersetzen. Er würde der Gesellschaft eine Erhöhung des Grundkapitals der A-Aktien um bis zu 50 % ermöglichen und geht damit weit über das von der SdK für reine Vorratsbeschlüsse Akzeptierte hinaus, auch wenn man der Gesellschaft einen äußerst maßvollen Umgang in der Vergangenheit zugestehen muss. Da die gesamte Ermächtigung auch per Sacheinlage möglich sein soll, ist der Beschluss auch unter diesem Gesichtspunkt nicht zustimmungsfähig. 

 

TOP 7.2
Sonderbeschluss der A-Aktionäre zu Tagesordnungspunkt 7.1

 

Ablehnung


Begründung: Dieser TOP trägt der aktienrechtlichen Besonderheit der Gesellschaft Rechnung, dass die Aktionäre der beiden Aktienarten jeweils noch einmal gesondert abstimmen müssen. Dies ist vom Grundsatz her zu begrüßen, da es einen zusätzlichen Schutz der (allein börsengehandelten) A-Aktien und ihrer Aktionäre begründet. Inhaltlich gilt allerdings das unter TOP 7.1 Gesagte unverändert.

 

TOP 7.3
Sonderbeschluss der S-Aktionäre zu Tagesordnungspunkt 7.1

 

entfällt, da die S-Aktien nicht börsennotiert sind. In der HV wird aber darauf hingewiesen, dass die Aufteilung in die 2 Gattungen aus heutiger Sicht überholt erscheint und evtl. i.S. des Aktionärsschutzes sogar kontraproduktiv sein kann. Auf jeden Fall erscheint ein einfacheres Abstimmungsverfahren (z.B. getrennte Auszählung beider Gattungen und damit Wegfall des TOP 7.1) möglich.

 

 

TOP 8
Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals II (S-Aktien)

 

TOP 8.1
Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals II (S-Aktien) mit Bezugsrechtsausschluss der A-Aktionäre, Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der S-Aktionäre und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung


Begründung: Der geplante Beschluss soll einen weitgehend gleichlautenden auslaufenden Beschluss ersetzen. Er würde der Gesellschaft eine Erhöhung des Grundkapitals der S-Aktien um bis zu 50 % ermöglichen und geht damit weit über das von der SdK für reine Vorratsbeschlüsse Akzeptierte hinaus. Da die gesamte Ermächtigung auch per Sacheinlage möglich sein soll, ist der Beschluss auch unter diesem Gesichtspunkt nicht zustimmungsfähig. 

 

TOP 8.2
Sonderbeschluss der A-Aktionäre zu Tagesordnungspunkt 8.1

 

Ablehnung


Begründung: Es kann auf das unter TOP 7.2 Gesagte verwiesen werden.

 

TOP 8.3
Sonderbeschluss der S-Aktionäre zu Tagesordnungspunkt 8.1

entfällt, da die S-Aktien nicht börsennotiert sind. Im Übrigen wird auf das unter TOP 7.3 Gesagte verwiesen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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