Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22.06.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PATRIZIA Immobilien AG zum 31. Dezember 2016, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der PATRIZIA Immobilien AG

 

Ablehnung

 

Begründung:  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen wie bereits in der Vergangenheit vor, den Bilanzgewinn der Patrizia Immobilien AG in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. Die von der SdK geforderte Ausschüttungsquote von mindestens 40 % bei reifen Unternehmen wird somit nicht eingehalten. Als profitables und erfolgreiches Unternehmen sollte Patrizia jedoch auch eine dementsprechende, marktübliche Ausschüttungspolitik anstreben. Die Ausgabe von Gratisaktien kann nur neben einer Dividendenzahlung erfolgen, und nicht stattdessen. Aus diesen Gründen lehnt die SdK den Verwendungsvorschlag ab.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Es liegen keine Erkenntnisse vor, die gegen eine Entlastung des Vorstands sprechen würden. Die operative Performance ist beeindruckend, alle Finanzkennzahlen konnten teilweise deutlich gesteigert werden.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat trat in insgesamt 6 Sitzungen zusammen und ging seiner Arbeit in einem angemessenen Rahmen nach.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Die zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats sind bereits im Aufsichtsrat tätig und stehen zur Wiederwahl. Gegen eine Wiederwahl der Personen gibt es keine Einwände.

 

Allerdings besitzt Herr Reuter neben seiner hauptamtlichen Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der VHV Holding AG weitere zahlreiche konzerninterne Mandate sowie drei weitere Mandate in in- und ausländischen Kontrollgremien. Inwieweit Herr Reuter damit über die nötigen zeitlichen Ressourcen verfügt, um das Aufsichtsratsmandat bei der Patrizia Immobilien AG sachgerecht ausführen zu können, wird hinterfragt und gegebenenfalls gegen die Wahl von Herrn Reuter gestimmt.  

 

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Deloitte  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist ein weltweit anerkanntes Unternehmen, deshalb wird für die Wahl des Abschlussprüfers gestimmt. Es wurden keine nennenswerten Beratungsleistungen an Deloitte neben der reinen Abschlussprüfung vergeben. 

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Grund für die Erhöhung des Grundkapitals liegt in der Ausgabe von Gratisaktien. Aktionäre erhalten für 10 gehaltene Aktien 1 sogenannte Gratisaktie. Die bilanzielle Situation der Gesellschaft erlaubt dieses Vorgehen, und es spricht auch sonst nichts gegen die Ausgabe von Gratisaktien, jedoch soll an dieser Stelle noch einmal angesprochen werden, dass Gratisaktien nicht als Ersatz für eine Dividendenausschüttung angesehen werden können.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhahlten abgewichen werden.



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