Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte der LEG Immobilien AG und des Konzerns, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung:  Die Dividende wird um 22% auf 2,76 € (Vorjahr 2,26 €) erhöht. Die Dividende bleibt steuerfrei, da aus dem Einlagenkonto stammend.  Die Ausschüttungsquote beträgt nur noch 33 % (Vorjahr 60%) des Konzerngewinns. Angesichts des Konzern-Ergebnisses je Aktie von 8,28 € hätte zumindest ein zusätzlicher Bonus von 1 € ausgeschüttet werden können, entsprechend der variablen LTI Vergütung beim Management. 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der LEG Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat erneut im vierten Geschäftsjahr den Konzern sehr erfolgreich weiterentwickelt. Der Konzerngewinn (Periodenergebnis) stieg um 166 % von  218 Mio. € auf 579 Mio. € an; das Konzerneigenkapital wuchs um 15% auf 3.436 Mio. € an. In dieser Situation ist es allerdings bedauerlich, dass der Vorstand die Dividendenausschüttung an die Aktionäre nicht höher vorgeschlagen hat.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der LEG Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat, als der alleinige Vertreter der Aktionäre in der Gesellschaft, hat sich nicht für die Interessen seiner Wähler in Bezug auf eine angemessene Gewinnausschüttung in einem besonders erfolgreichen Jahr durchgesetzt. Die übrigen Aufgaben hat er allerdings laut Bericht des Aufsichtsrates umfassend bearbeitet, sich mit der Wachstums-Strategie der Gesellschaft befasst und das Management beraten und überwacht. 

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Es gibt keine Bedenken oder Erkenntnisse, die der erneuten Bestellung des Abschlussprüfers PwC entgegenstehen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2016, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2017 und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung:  Das vorgeschlagene genehmigte Kapital beträgt 50 % des bisherigen Grundkapitals. Ohne besondere Gründe für eine solche Kapitalerhöhung, empfiehlt die SdK nur Vorrats­kapitalbeschlüsse bis zu 25% des bestehenden Kapitals. Auch sollte die Summe der Aktien, die aufgrund des Genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden, nicht höher als 10% des Grundkapitals liegen. Der Vorschlag sieht hier allerdings 20% des Grundkapitals vor.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung der von der Hauptversammlung am 19. Mai 2016 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten mit Options- und/oder Wandlungsrecht, die Schaffung einer neuen Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sowie Genussrechten mit Options- und/oder Wandlungsrecht (bzw. einer Kombination dieser Instrumente) mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Änderung des Bedingten Kapitals 2013/2016 und entsprechende Satzungsänderung 

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vorstand nennt keine aktuellen oder besonderen Gründe für eine solche Kapital­beschaffungsmaßnahme in Höhe von bis zu 1,2 Mrd. € und der Reservierung von bis zu 50% des aktuellen Grundkapitals für Wandel- und/oder Optionsrechte. Die SdK lehnt solche Vorratsbeschlüsse ab, insbesondere wenn diese ein potentielles Volumen von mehr als 25 % des Grundkapitals haben. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass solche Beschlüsse bei anderen Gesellschaften mit ursächlich für die bekannten Immobilienblasen waren.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einschließlich der Ermächtigung zum Ausschluss von Andienungs- und Erwerbsrechten

 

Ablehnung

 

Begründung: Angesichts der Ablehnung der Ermächtigungen der Gesellschaft unter TOP 6 und 7 ist dieser Punkt infolge auch abzulehnen. 

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Grundsätzlich lehnt die SdK bei Nicht-Banken den Einsatz solcher Finanzinstrumente ab, da diese nicht unbedingt mit dem eigentlichen Firmenzweck einer Immobilienanlage-Gesellschaft übereinstimmen.

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Einbringung einer Mehrheitsbeteiligung von bis zu 81,395 % der Anteile der LEG Immobilien AG an der LEG NRW GmbH, zur Einbringung einer Mehrheitsbeteiligung von bis zu 94,9 % der Anteile der LEG Immobilien AG an der LEG Recklinghausen 1 GmbH und zur Einbringung einer Mehrheitsbeteiligung von bis zu 94,9 % der Anteile der LEG Immobilien AG an der LEG Recklinghausen 2 GmbH in eine zu 100 % von der LEG Immobilien AG gehaltene Beteiligungsgesellschaft gegen Gewährung neuer Anteile.

 

Ablehnung

 

Begründung: Die vorgeschlagenen Transaktionen sind undurchsichtig. Es ist für den normalen Aktionär nicht verständlich, wieso für den Erwerb schon im Konzernbesitz befindlicher Beteiligungen neue Anteile der Gesellschaft ausgegeben und gewährt werden sollen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.