Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.05.2017



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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2:

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Ablehnung

 

Begründung: Dem neuen Vorstand (Im Amt seit dem 15.01.2016) ist es nicht gelungen den Turn-Around der Gesellschaft zu bewerkstelligen. Die Umsätze sind um fast ein Drittel eingebrochen, das Ergebnis verschlechterte sich nochmals. Nur Grundstücksverkäufe konnten die Liquiditätssituation einigermaßen entspannen.

 

 

TOP 3:

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat die strategische Entwicklung der Realtech AG in den letzten Jahren mitgetragen und somit eine erhebliche Mitschuld an der desolaten Geschäftsentwicklung. Zudem ist auffällig, dass der Aufsichtsrat eines IT-Dienstleisters aus einem Juristen, Betriebswirt und Wirtschaftsprüfer besteht. Aus Sicht der SdK fehlt den einzelnen Mitgliedern ein ausreichendes IT-spezifisches Wissen um das Unternehmen adäquat kontrollieren und beraten zu können.

 

 

TOP 4:

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Positiv zu bewerten ist, dass die Moore Stephens Treuhand Kurpfalz GmbH, Mannheim, erst seit kurzem als Abschlussprüfer für die Realtech AG als Abschlussprüfer tätig ist. Allerdings erbrachte der Abschlussprüfer 2016 prüfungsfremde Dienstleistungen (Steuerberatungsleistungen) in Höhe von ca. 27% des Prüfungshonorars. Die SdK fordert eine strikte Trennung von Beratung und Abschlussprüfung und duldet nur Beratungsleistungen bis zu einer maximalen Grenze von 25% der reinen Abschlussprüfungskosten. Daher wird die SdK der Wahl des AP nicht zustimmen.

 

 

TOP 5:

Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Ablehnung

 

Begründung:

Wiederwahl wird abgelehnt. Siehe TOP 3.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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