Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 02.06.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der OVB Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, der Lageberichte der OVB Holding AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate-Governance-Berichts sowie des Vergütungsberichts zum Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende wurde verdient und gegenüber dem Vorjahr gesteigert.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Entwicklung des OVB bei Umsatz und Ertrag ist auch im abgelaufenen Geschäftsjahr positiv gewesen. Die unterschiedlichen Regulierungssituationen zur Versicherung wurden gut gemanagt. West- und Südeuropa holen überproportional auf.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen ist gestärkt aus den Krisenjahren hervorgegangen. Die Marktposition ist gefestigt, größere Risiken sind nicht erkennbar, die Chancen überwiegen.

 

Die Entsprechens-Erklärung zur DCGK enthält auch 2017 eine Vielzahl von Ausnahmen, u.a. zum Selbstbehalt D&O, zur Diversity, fehlende Altersgrenze im Aufsichtsrat, unbegrenzte Länge der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat, die eine Zustimmung der SdK erschweren.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten

 

Ablehnung

 

Begründung: Zwar betragen die sonstigen Leistungen unter 20% der Abschlussprüferkosten. Aus formalen Gründen kann eine Unabhängigkeit des Abschlussprüfers nicht in Frage gestellt werden, jedoch prüft PWC schon seit 12 Jahren, eine notwendige  kritische Distanz zur geprüften Firma wird trotz Prüferwechsel aus formalen Gründen nicht geteilt.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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