Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 31.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Gewinnverwendungsvorschlag sieht eine Ausschüttung von mehr als 60% des Konzernjahresüberschusses vor und übererfüllt damit sogar die von der SdK geforderte Bandbreite von 40% bis 60%.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar liegt das Betriebsergebnis im Vorjahresvergleich um ca. € 100,00 Mio. niedriger, jedoch war das Vorjahresergebnis durch den noch wirkenden positiven Effekt eines bad will in Höhe von € 150,00 Mio. beeinflusst. Bereinigt man diesen Effekt, liegt das vorgelegte Ergebnis für das Jahr 2016 sogar mehr als 14% über dem des Vorjahres.

 

Jedoch wird der Vorstand bei einer EK-Rendite von um die 7,5% Antworten auf das Niedrigzinsumfeld finden müssen angesichts des Umstandes, dass der Zinsüberschuss nach und vor Risikovorsorge bei geringerem Segmentvermögen um mehr als 13% zurückgegangen ist.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Kontroll- und Überwachungspflicht nachgekommen und hat namentlich mit der Niedrigzinspolitik und dem Zukunftsprogramm „Aareal 2020“ die richtigen Themata akzentuiert.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung zur Wahl des Abschlussprüfers

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Honorare für „Steuerberatungsleistungen“ und „Sonstige Leistungen“ machen an den bereits um die Honorare für „andere Bestätigungsleistungen“ erhöhten Abschlussprüferhonorare mehr als 21% aus.

 

Die SdK fordert die generelle Trennung von Prüfung und Beratung und trägt Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung allenfalls bis zu einem Honoraranteil von maximal 25% des Abschlussprüfungshonorares mit, wenn und soweit hierfür zwingende Gründe bestehen. Da die 25%-Grenze der SdK kein Freibrief ist, und jegliche Begründung für die erbrachten Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung fehlt, ist der Beschlussvorschlag abzulehnen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals, Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie Änderung von § 5 Abs. 4 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Richtig ist, dass die Gesellschaft über kein weiteres genehmigtes Kapital verfügt. Allerdings ist die Dimension von 50% des Grundkapitals schlicht übersetzt, zumal da die Gesellschaft über ein weiteres Vorratskapital (bedingte Kapital 2014) in Höhe von ebenfalls 50% des Grundkapitals verfügt. Zwar ist es zu begrüßen, daß der kumulierte Bezugsrechtsausschluss durch gegenseitige Anrechnungsklauseln auf 20% begrenzt ist, jedoch überschreiten auch diese 20% die Grenze der SdK von 10%. Die SdK trägt Vorratskapitalia in Höhe von 25% des Grundkapitals mit, hiervon maximal 10% mit Bezugsrechtsausschluss, wobei alle Vorratsbeschlüsse zusammengezählt werden.

 

Sollte sich die Verwaltung allerdings in der Lage sehen, sich zu bescheiden und den Beschlussvorschlag dahingehend abzuändern, dass nur noch 20% vom Grundkapital gefordert und der Bezugsrechtsausschluss bei Aufrechterhaltung der gegenseitigen Verrechnungen auf 10% begrenzt wird, würde die SdK dies als Zeichen des guten Willens und der Kommunikation der Verwaltung mit den Aktionären werten und einem derartigen veränderten Beschluss zuzustimmen vermögen, auch wenn damit die Grenzen immer noch deutlich überschritten wären.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von neuen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen

 

Zustimmung

 

Begründung: Die zur Beschlussfassung vorgelegten Verträge dienen insbesondere der steuerlichen Optimierung.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  

 



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