Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.04.2017



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Hinweis: Die Familie Schaeffler hält das gesamte stimmberechtigte Kapital

 

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 sowie des für die Gesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende steigt um 0,15 € auf 0,50 €. Das ist eine Steigerung zum Vorjahr um 42%. Die Ausschüttungsquote liegt bei rd. ein Drittel des Ergebnisses.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: 2016 konnte die Verschuldung deutlich reduziert werden und der Nettogewinn konnte um 45% gesteigert werden. Die EBIT-Marge vor Sondereffekten liegt weiterhin auf dem hohen Niveau von 12,7%. Die Abschlusszahlen sprechen für eine sehr erfolgreiche Arbeit des Vorstandes.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Aufgaben gewissenhaft und umfassend erfüllt hat.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen

 

Ablehnung

 

Begründung: Neben dem Honorar für die Abschlussprüfung und anderen Bestätigungsleistungen in Höhe von € 6,5 Mio. erhielt die Prüfungsgesellschaft KPMG rd.€ 1,8 Mio. für Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen. Die SdK fordert zur Wahrung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung eine weitgehende Trennung von Prüfung und Beratung. Da die Beratungshonorare mehr als 27% der Prüfungskosten ausmachen, kann hier nicht mehr von einer weitgehenden Trennung von Prüfung und Beratung ausgegangen werden.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 

 

 

 



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