Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlagebericht für den Evonik-Konzern und die Evonik Industries AG, einschließlich des darin enthaltenen erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrates der Evonik Industries und dem Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung 

 

Begründung: Bei einem Gewinn von € 1,81 bzw. einem bereinigten Gewinn von € 1,99 je Aktie ist eine Dividende von € 1,15 angemessen und entspricht den Vorgaben zur Dividende aus den Abstimmungsrichtlinien der SdK. 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung 

 

Begründung: Der Vorstand vermochte zwar das gute Ergebnis der Vorjahre nicht ganz zu erreichen. Dies lag aber im Wesentlichen an den gesunkenen Rohstoffpreisen,  die dazu führten, dass auch die Verkaufspreise sanken, gleichwohl wurde die Absatzmenge erneut erhöht. Zudem ist zu berücksichtigen, dass das Wirtschaftsjahr große Herausforderungen (Brexit/Expansive Geldpolitik der EZB/ Trumpwahl/ Russlandkrise) mit sich brachte.  

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung 

 

Begründung: Der AR hat den Vorstand bei seiner insgesamt erfolgreichen Arbeit mit Rat und Tat unterstützt. Daher ist auch ihm das erfolgreiche Abschneiden des Unternehmens zuzurechnen. 

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über eine Wahl in den Aufsichtsrat

 

Zustimmung 

 

Begründung: Es bestehen keine fachlichen oder in der Person liegenden Bedenken gegen die Wahl des Herrn Prof. Dr. Aldo Belloni. Er hat insbesondere auch im Hinblick auf seine zeitlichen Ressourcen Kapazitäten. 

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2017 gemäß §§ 37w Abs. 5, § 37y Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes („Halbjahresfinanzbericht“) und zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen gemäß § 37w Abs. 7 WpHG

 

Zustimmung 

 

Begründung:  Es bestehen keine Bedenken in fachlicher oder persönlicher Hinsicht gegen die WP. Kritisch anzumerken ist jedoch der deutliche Anstieg der Beratungsleitungen, die im Geschäftsjahr 2016 rund 25% der reinen Abschlussprüfungskosten betrugen. Die SdK fordert hier eine strikte Trennung zwischen Beratung und Abschlussprüfung. Dennoch wird die SdK aufgrund der zugrundeliegenden Höhe der Beratungsleistungen der Wahl des AP gerade noch zustimmen.   

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem  Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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