TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses mit den Lageberichten der KRONES Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung. Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,55 Euro je Aktie entspricht einer Steigerung der Dividende von 10 Cent je Aktie gegenüber der Vorjahresdividende. Die Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss beträgt rund 29 %. Somit werden die Forderungen der SdK bezüglich der Ausschüttungsquote, diese sollte bei reifen Unternehmen mindestens 40 % betragen, nicht erfüllt. In Hinblick auf die von der SdK angestrebte Dividendenkontinuität stellt diese jedoch eine gerade noch akzeptable Ausschüttungsquote dar, so lange die Gesellschaft auch in schwierigen Zeiten bedacht ist, die Dividende zumindest stabil zu halten. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung. Begründung: Umsatz, Ergebnis und der Auftragseingang konnten erneut signifikant gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Die Gesellschaft ist sehr gut aufgestellt, um auch in dem sehr harten Wettbewerb in der Branche bestehen und stärker als der Wettbewerb wachsen zu können. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung. Begründung: In insgesamt fünf Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrates sprechen. TOP 5 Aufsichtsratswahlen Zustimmung. Begründung: Frau Schadeberg-Herrmann verfügt aus Sicht der SdK über die nötige Qualifikation und aufgrund ihrer bereits erfolgten Tätigkeit im Aufsichtsrat der Krones AG, um auch weiterhin den Vorstand überwachen und diesem beratend zur Seite stehen zu können. TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages zwischen der KRONES Aktiengesellschaft und der KRONES Beteiligungsgesellschaft mbH, mit Sitz in Neutraubling Zustimmung. Begründung: Der Abschluss des Gewinnabführungsvertrages ermöglicht die steuerliche Optimierung innerhalb des Krones Konzerns. Dies ist zu begrüßen. Sich aus dem Vertrag ergebende wirtschaftliche Nachteile sind aufgrund der geringen Größe der Krones Beteiligungsgesellschaft mbH nicht zu erkennen. TOP 7 Beschlussfassung über Satzungsänderungen betreffend die innere Ordnung des Aufsichtsrats Zustimmung. Begründung: Die Satzungsänderungen erscheinen angemessen und zeitgemäß und es gibt keinerlei Bedenken gegen diese. TOP 8 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Ablehnung. Begründung: Aufgrund der bereits langjährigen Tätigkeit der KPMG AG als Abschlussprüfer der Gesellschaft erscheint ein Wechsel des Prüfers angebracht, da die Unabhängigkeit gefährdet sein könnte. Ferner erscheinen die im Jahr 2016 gezahlten Vergütungen für Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung zusätzlich auch die Unabhängigkeit gefährden zu können. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|