Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.05.2017



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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der BayWa Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2016, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2016, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,85 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von 94,4 %. Dies ist wie im Vorjahr, indem die Dividende ebenfalls bei 0,85 Euro je Aktie lag,  eine insgesamt sehr hohe Ausschüttungsquote (Vorjahr: rd. 61 %). Die Gesellschaft kann sich eine Dividende in der Höhe aufgrund der bilanziellen soliden Situation leisten, obwohl das Ergebnis gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen ist. Zukünftig muss die Ergebnissituation jedoch wieder verbessert werden, um das absolute Dividendenniveau halten bzw. wieder anheben zu können.

 

 

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft befindet sich in einer schwierigen Situation, da die tragenden Geschäftsbereiche Agrarhandel und Technik in den letzten Jahren an Erträgen eingebüßt haben, und sich die Märkte immer volatiler entwickeln. Dank der globalen Aufstellung und anderer Geschäftsbereiche wie dem Obsthandel konnten die negativen Effekte etwas ausgeglichen werden. Der Vorstand muss jedoch noch stärker die Internationalisierung und das Wachstum forcieren, um zukünftig gegen die weitaus größere globale Konkurrenz bestehen zu können. Die Vertagung der Entlastungsbeschlüsse für Herrn Dr. Krapf für zurückliegende Geschäftsjahre erscheint sinnvoll, bis die Problematik bzgl. eventuell abgesprochener Preise geklärt ist. 

 

 

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: In insgesamt vier Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht und stand diesem gegebenenfalls beratend zur Seite. Es ergibt keine erkennbaren Gründe, die gegen eine Entlastung sprechen würden.

 

 

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Deloitte prüft bereits seit mehr als zehn Jahren die Abschlüsse der Gesellschaft. Aus Sicht der SdK gefährdet eine Zusammenarbeit über diesen langen Zeitraum die Unabhängigkeit des Prüfers, auch wenn die verantwortliche Person selbst gewechselt wurde. Somit kann dem Wahlvorschlag nicht zugestimmt werden.  

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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