Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 01.06.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Fielmann Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses des Fielmann-Konzerns, des Lageberichts für die Fielmann Aktiengesellschaft und des Lageberichts für den Fielmann-Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sollen nun 1,80 € nach 1,75 € im Vorjahr gezahlt werden. Damit werden 91% des Ergebnisses ausgeschüttet - nach 89% im Vorjahr. Die Aktionäre partizipieren also gut am laufenden Ergebnis.

Allerdings hat das praktisch schuldenfreie Unternehmen im Laufe der Jahre ein Finanzvermögen von 368 Mio. € angesammelt, für die es anhand der erklärten Strategie keine Verwendung hat. Insofern wird das Unternehmen aufgefordert, seine Ausschüttungspolitik zu ändern und die vom Unternehmen nicht benötigte Liquidität an die Aktionäre auszuschütten. 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Vorstand ist es wieder gelungen, dass alle wesentlichen Finanzkennziffern wie Umsatz, Absatz, Gewinn und Anzahl der Filialen im Vergleich zum Vorjahr Wachstum anzeigen.   

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Kontroll- und Beratungsfunktion wahrgenommen.  

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für die Fielmann Aktiengesellschaft und den Fielmann-Konzern für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl des Abschlussprüfers. Es ist zu begrüßen, dass in 2016 der Abschlussprüfer keine weitere Dienstleistung und auch keine Steuerberatung für die Gesellschaft erbracht hat. 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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