Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.06.2017



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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2

Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die erneut auf 1,40 € je Aktie gesteigerte Dividende macht zwar nur ca. 34% des unverwässert 4,11 € je Aktie betragenden Ergebnisses aus, welches allerdings stark bewertungsgetrieben ist. Bei einem Blick auf die FFO je Aktie von 2,41 € oder das unverwässerte und nachhaltigere EPRA-Ergebnis von 2,29 € pro Anteilsschein fällt die Beurteilung der Ausschüttungsquote schon anders aus. Die SdK fordert grundsätzliche eine in etwa hälftige Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Gesellschaft und Aktionär.

 

 

TOP 3

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat die Erfolgsstory der vergangenen Jahre fortgeschrieben. Dem Vorstand gelang es u.a. die Umsatzerlöse weiter zu steigern. Gleiches gilt für die FFO, das Vorsteuerergebnis ohne Bewertungsergebnis und die ermittelten EPRA Earnings. Das Konzernergebnis sank hingegen im Vorjahresvergleich aufgrund der signifikant niedrigeren Bewertungsergebnisse. Durch die jüngsten zwei Zukäufe einer Beteiligung bzw. eines Shoppingcenters gelang es dem Vorstand zudem die Basis für künftiges weiteres Wachstum zu legen. Die Bilanz- und Liquiditätssituation ist solide, der TSR im Zeitablauf ansprechend.

 

 

TOP 4

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich seines ausführlichen Berichts hat der Aufsichtsrat seine Kontrollaufgabe verantwortlich wahrgenommen.

 

 

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft die Abschlüsse von Konzern und Gesellschaft seit 2005. Dieses ist aus Sicht der SdK eindeutig zu lang, die, um Gewöhnungseffekten und damit abnehmender Unabhängigkeit in der Abschlussprüfung vorzubeugen, den Wechsel der Prüfungsgesellschaft nach spätestens zehn Jahren fordert.

 

 

TOP 6: Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Einzelwahl

 

Begründung: Gegen die Wiederwahlvorschläge bestehen seitens der SdK keine Einwände.

 

 

TOP 7

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals 2013 und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2017 und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

Begründung: Nach Teilausnutzung des bestehenden und in 2018 ablaufenden genehmigten Kapitals bei der jüngsten Barkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss (Olympia Center Brünn) soll nunmehr ein auf 20% des aktuellen Grundkapitals reduziertes Genehmigtes Kapitals gegen Bar- und Sacheinlage neu geschaffen werden. Nach entsprechender Beschlussfassung verfügte die Gesellschaft unter Einbeziehung des bestehenden bedingten Kapitals somit über Vorratskapitalia im Umfang von ca. 37% des aktuellen Grundkapitals. Dieses ist aus Sicht der SdK eindeutig zu viel, die diesbezüglich 25% des Grundkapitals und davon höchstens 10% für potenziell gestaltungsanfällige Sachkapitalerhöhungen für maximal genehmigungsfähig hält. Größere Kapitalerhöhungen sollten nach Auffassung der SdK stets über eine einzuberufende Hauptversammlung und damit mit Berichterstattung und Beschlussfassung im konkreten Einzelfall erfolgen.

 

 

TOP 8: Satzungsänderung (§ 9 Abs. 2 und 3)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen betreffen die Binnenorganisation des „Selbstorganisationsgremiums“ Aufsichtsrat und sind aus Sicht der SdK unproblematisch.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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