Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.11.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Bastei Lübbe AG zum 31. März 2016, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. März 2016, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2015/2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Vorgeschlagen wird eine Dividende von 0.10 EUR/Aktie (1.3m EUR). Zu Buche steht ein (korrigiertes) negatives Konzernergebnis. Aus Gründen der Dividendenkontinuität und in der Hoffnung, dass die Bilanzkorrekturen einmaliger Natur bleiben, stimmt die SdK dem Vorschlag zu.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch wenn die vom Wirtschaftsprüfer verlangten Korrekturen der (bereits testierten) Jahresabschlüsse nicht erfreulich sind und vor allem die Wahrnehmung der AG geschädigt haben, so kann dem Vorstand höchstens der Vorwurf gemacht werden, das Thema zu intransparent kommuniziert zu haben. Die erfolgreiche Rückzahlung und Refinanzierung der Anleihe sowie der Verlauf der Geschäfte geben keinen Anlass, dem Vorstand die Entlastung zu versagen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Der gesamte Aufsichtsrat hat seinen Rücktritt zum Ablauf der Hauptversammlung erklärt, weil dieser „den Eindruck gewonnen (habe), dass die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Wahrnehmung des Mandats nicht mehr gegeben ist“. Welche Voraussetzung das ist wurde nicht erklärt, ebenso in welchem Auswahlverfahren man zu den Vorschlägen für die Neubesetzung des Aufsichtsrats gelangt ist.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach den Ereignissen rund um die von KPMG angestoßenen Korrekturen der von selbiger testierten Bilanzen, sowie möglichen Schadensersatzforderungen wegen dieser Thematik erscheint ein Wechsel des Abschlussprüfers sinnvoll. Gegen den Vorschlag, die Ebner Stolz GmbH & Co KG zu beauftragen, bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.

 

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

  1. Herr Robert Stein

  2. Herr Prof. Dr. Friedrich Ekey

  3. Herr Dr. Mirko Caspar

 

Ablehnung

 

Begründung: Jenseits der fachlichen Qualifikationen, zeitlichen Verfügbarkeit oder Erfahrung als Aufsichtsräte anderer Aktiengesellschaften der vorgeschlagenen Herren ist es nicht ersichtlich, wie es zu Ihrer Nominierung als Aufsichtsratskandidaten kam. Die SdK fordert eine größere Transparenz des Nominierungsverfahren sowie eine ausführlichere Vorstellung der Kandidaten.

 

 

TOP 7
Änderung und Neufassung von §20 Abs. 1 Satz 1 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Vorgeschlagen wird eine Erhöhung der AR-Vergütung von 30.000 EUR auf 40.000 EUR (entsprechend das doppelte für den Vorsitzenden und das 1.5fache für den Stv. Vorsitzenden). Damit würde die Vergütung des Aufsichtsrates insgesamt von 135 TEUR auf 180 TEUR erhöht, also um ein Drittel. 

Im Vergleich zu anderen Unternehmen mit ähnlicher Marktkapitalisierung erscheint die Gesamtvergütung am oberen Ende der Vergleichspanne zu liegen. Der neu zu wählende Aufsichtsrat ist noch unerfahren und unerprobt. Bevor einer Erhöhung der Bezüge zugestimmt werden kann, sollte er zunächst seine Qualität unter Beweis stellen. Die SdK schlägt vor, zunächst bei der bisherigen Fassung der Satzung zu bleiben und ggfs. im nächsten Jahr einen erneuten Vorschlag zu machen.

 

 

TOP 8
Schaffung eines genehmigten Kapitals gegen Bareinlagen mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Es wird ein genehmigtes Kapital von 10% des bestehenden Grundkapitals ersucht. Dies ist vernünftig und maßvoll, und wird von der SdK mitgetragen.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genantem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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