Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 07.07.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Schweizer Electronic AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des für die Schweizer Electronic AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts, jeweils zum 31. Dezember 2016, einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat einen Konzernjahresüberschuss von 0,6 Mio. € erzielt. Es werden jedoch ca. 2,5 Mio. € an Dividende ausgeschüttet.

 

Grundsätzlich steht die SdK Ausschüttungen aus der Substanz skeptisch gegenüber. Die hohe Eigenkapitalquote in Höhe von fast 60 % ermöglicht jedoch die Zustimmung zum Tagesordnungspunkt. Auch die Aussichten für das Jahr 2017 sind gut.

 

Allerdings sollte die Ausschüttung aus der Substanz nicht zur Regel werden.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Umsatz konnte knapp um 0,5 Mio. € gesteigert werden. Das Jahresergebnis fiel von 1,5 Mio. auf 0,6 Mio. €.

 

Die Gesellschaft hat hohe Investitionen getätigt, welche auf das Ergebnis niedergeschlagen haben. In ihrem Markt ist die Gesellschaft gut positioniert.

 

Mit einer Eigenkapitalquote von fast 60 % steht die Gesellschaft gut da.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsratsbericht ist ausführlich und lässt die Tätigkeit des Aufsichtsrates erkennen.

 

Der Aufsichtsrat scheint seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Honorierung der Abschlussprüfungsgesellschaft für sonstige Leistungen übersteigt den Betrag für das Honorar für die Abschlussprüfung.

 

Aus dem Gesichtspunkt der Unabhängigkeit der Prüfung durch die Abschlussprüfungsgesellschaft ist es wünschenswert, dass ausschließlich eine Abschlussprüfung erfolgt.

 

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten und die vorgeschlagenen Ersatzmitglieder für den Aufsichtsrat scheinen alle die erforderliche Sach- und Fachkenntnis mitzubringen.

 

Ebenso erscheint eine entsprechende Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandats in zeitlicher Hinsicht leistbar.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.   



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