TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichts für die HOCHTIEF Aktiengesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Dividende wurde verdient, die Aktionäre werden angemessen am großartigen Erfolg des Geschäftsjahrs 2016 beteiligt TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat die Profitabilität und Zukunftsfähigkeit des Hochtief-Konzerns vor allem durch richtige strategische Weichenstellungen in CIMIC z.B. (Akquisitionen Sedgman, UGL) gestärkt. Hochtief ist solider und weiter stärker geworden. Die Elbphilharmonie als neues Wahrzeichen der Stadt Hamburg ist auf Basis der letzten Vereinbarung mit dem Oberbürgermeister der Stadt Hamburg fristgerecht fertiggestellt worden. Hochtiefs Reputation als Baukonzern auch für komplexe „Leuchtturmprojekte“ hat weiter gewonnen. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Risiken sind reduziert, Prozesse und Verhandlungen innerhalb HGL und mit Chevron werden angemessen und mit Augenmaß geführt. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers Ablehnung Begründung: Die sonstigen Leistungen des Abschlussprüfers betragen mit 170 T€ 14 % der Abschlusskosten und beeinträchtigen aus Sicht der SdK formal nicht die Unabhängigkeit des Urteils und die kritische Grundhaltung. Allerdings prüft Deloitte den Konzern bereits seit 2006. Wie bereits auch im vergangenen Jahr lehnt die SdK daher den Wahlvorschlag von Deloitte ab, da die SdK einen Abschlussprüferwechsel nach mindestens zehn Jahren fordert, um die nötige Unabhängigkeit zu wahren. TOP 6 Beschlussfassung über die Ergänzung von § 2 Abs. 1 der Satzung Zustimmung Begründung: Zwar ist das Geschäftsfeld Dienstleistungen von Hochtief in der Vergangenheit verkauft worden (PPP, Flughäfen, Windparks, Property Management und Asset Services GmbH, aurelis, formart). Wenn sich wie bei UCL in Australien Chancen ohne großen Kapitaleinsatz bieten, sollte Hochtief diese nutzen können, um etwas mehr Sicherheit durch langfristige Verträge in das konjunkturabhängige Projekt-Bau-Geschäft zu bringen. TOP 7 Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf diese Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals und Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Zusammen mit den 54 Mio. € aus noch nicht ausgenutztem Kapital ergeben die 46,08 Mio. € kumulierte Vorratskapitalia von mehr als 50% des Grundkapitals. Dies übersteigt bei Weitem die aus Sicht der SdK akzeptable Grenze für Vorratskapitalbeschlüsse. Bei solchen Größenordnungen verlangt die SdK einen der Hauptversammlung vorgelegten konkreten Verwendungsvorschlag. TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals I, die Schaffung eines genehmigten Kapitals und die entsprechenden Satzungsänderungen Ablehnung Begründung: Die Bilanz ist sehr solide, das (alte, genehmigte) Kapital 1 läuft noch bis 2020 und ist mit 54 Mio. € aus Sicht der SdK ausreichend. Eine Notwendigkeit, den alten Beschluss jetzt aufzuheben, wird von der SdK nicht gesehen. Des Weiteren würde das neue genehmigte Kapital I, welches eine Erhöhung um bis zu 82 Mio. € vorsieht, die kumulierten Vorratskapitalia noch weiter erhöhen. Bei solchen Größenordnungen verlangt die SdK wie auch bereits unter TOP 7 beschrieben einen der Hauptversammlung vorgelegten konkreten Verwendungsvorschlag. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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