Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 05.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Zahlung einer Dividende von 0,50 € bei einem Ergebnis von 3,81 € pro Aktie vor. Die Aktionäre haben zudem die Möglichkeit, sich die Dividende auch als so genannte Aktiendividende ausschütten zu lassen. Die SdK trägt den Beschlussvorschlag mit, wenngleich die Ausschüttungsquote von gut 13% weit unter der von der SdK geforderten hälftigen Teilung zwischen Gesellschaft und Aktionär liegt. Nichtsdestotrotz erscheint der Beschlussvorschlag auf Vorjahresniveau zur Eigenkapitalstärkung und angesichts der schlechten Ertragsqualität (Treibstoff, Einmaleffekte aus der Neuregelung der Pensionslasten) angemessen. Die an erratische Ausschüttungen gewöhnten Anleger der Lufthansa dürfen sich zudem über die zweite Dividendenauskehrung in Folge freuen.

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Vorstand ist es gelungen, im Berichtsjahr erneut ein akzeptables Ergebnis zu liefern, welches auch die Ausschüttung einer Dividende ermöglicht. Dieses ist angesichts des mittlerweile in allen Geschäftsfeldern immer härteren Wettbewerbs keinesfalls selbstverständlich und verdient daher Anerkennung. Geschuldet ist diese Ergebnisentwicklung vor allem den Bemühungen um Kostensenkungen und den noch günstigen Treibstoffpreisen. An der Erlösfront bleibt allerdings viel zu tun, denn obwohl die anderen Betriebserlöse aus vor allem Catering und Technik sich über die Jahre erfreulich nach oben entwickelt haben, stagnieren die Verkehrserlöse infolge Wettbewerbs bzw. Überkapazitäten seit Jahren. Bei Fracht sind sie jüngst gar deutlich eingebrochen. Strukturell hat der Vorstand einige Erfolge zu verbuchen. Hier sind neben der Lösung der Pensionsfrage mit den diversen Konzerngewerkschaften, der mittelfristig auch dadurch wohl deutlich reduzierten Streikwahrscheinlichkeit im Konzern, den kommerziellen Joint Ventures mit Air China und Singapore Airlines auch der weitere Ausbau der Billigfluglinie Eurowings sowie „atmosphärische“ Verbesserungen mit dem Wettbewerber Etihad zu nennen. Die Eigenkapitalquote hat sich durch das operative Ergebnis inklusive der mit UFO gefundenen Neuregelung der Alters- und Übergangsversorgung bereits verbessert und wird sich auch durch die jüngsten Vereinbarungen mit der Vereinigung Cockpit in gleicher Angelegenheit weiter erholen. Bei Investitionszurückhaltung konnte erneut ein deutlich positiver Free Cashflow generiert werden. Das Investment Grade Rating konnte verteidigt werden. Löblich ist ferner der Verzicht des Gesamtvorstandes auf variable Bezüge aus der mit UFO vereinbarten Neuregelung der Altersversorgung des Kabinenpersonals.

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat ausweislich seines Berichts seine Kontrollaufgabe u.a. in sechs Sitzungen erfüllt.  

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen

 

Ablehnung

 

Begründung: Gegenüber den Vorjahren hat sich bei den aus Sicht der SdK zu opulenten, unabhängigkeitsgefährdenden Beratungsgebühren strukturell nichts geändert. Die SdK fordert zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung den vollständigen Verzicht des Abschlussprüfers auf die Erbringung von Beratungsleistungen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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