Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.07.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 sowie des zu einem Bericht zusammengefassten Lageberichts für die IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und den Konzern, mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. (4) HGB und § 315 Abs. (4) HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015.

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

 

 

Ablehnung

 

Begründung: Von dem Konzerngewinn i.H.v  Euro 0,65 je Aktie sollen lediglich Euro 0,10 ausgeschüttet werden. Die Ausschüttungsquote liegt somit bei ca. 15 % und somit deutlich unter den von der SdK geforderten 40-60 %. Die Gesellschaft könnte sich auf Grund einer Eigenkapitalquote von über 50 % sowie einem starken cashflow von über 23 Mio. sowie einem Gewinn in Q1 i.H.v. Euro 0,36 je Aktie leisten den gesamten Bilanzgewinn auszuschütten, was auf der Hauptversammlung angeregt wird. Die zukünftige Dividendenpolitik wird kritisch zu hinterfragen sein.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

 

 

Ablehnung

 

1.Die SdK wird beantragen, die Entlastung zu vertagen.

 

Begründung: Es sollten zunächst die Vorgänge um den Erwerb des Hotels Catarina vom Großaktionär aufgeklärt werden, bevor über eine Entlastung entschieden wird.

Dieses Hotel soll überteuert vom Großaktionär gekauft worden sein.

 

 

2. Sollte dem Vertagungsantrag nicht stattgegeben werden,  wird die SdK dem Vorstand die Entlastung verweigern.

 

Begründung: Der Vorstand hat zwar die selbst gesteckten Ziele erreicht und die Gesellschaft scheint gut für die Zukunft aufgestellt.

 

Auf Grund der schlechten Kommunikationspolitik (erst sollten die Mittel aus der überraschenden Kapitalerhöhung für Investitionen in der DomRep., dann für den Erwerb von 2 Immobilien auf Gran Canaria und dann nur noch für den Erwerb des Hotels Catarina verwendet werden, außerdem wurde erst keine, dann kurzfristig eine Dividende i.H.v. 10 Cent angekündigt) sowie des sehr teuren Einkaufs des Hotels Catarina vom Hauptaktionär auf Gran Canaria, kann eine Entlastung jedoch insgesamt nicht erteilt werden.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

 

 

Ablehnung

 

1.Die SdK wird beantragen, die Entlastung zu vertagen.

 

Begründung: Es sollten zunächst die Vorgänge um den Erwerb des Hotels Catarina vom Großaktionär aufgeklärt werden, bevor über eine Entlastung entschieden wird. Dieses Hotel soll überteuert vom Großaktionäre gekauft worden sei. Bei diesem Kauf sind auch die Rolle und die Verantwortlichkeit des Aufsichtsrates aufzuklären.

 

 

2.Sollte dem Vertagungsantrag nicht stattgegeben werden, wird dem Aufsichtsrat die Entlastung verweigert werden.

 

 

Begründung: Der Aufsichtsrat scheint seiner Beratungs- und Überwachungsfunktion in den sechs Sitzungen nicht hinreichend nachgekommen zu sein. Für die wankelmütige Investitions- und Kommunikationspolitik des Vorstands dürfte der Aufsichtsrat mitverantwortlich sein, insbesondere da dieser die Investitionsvorhaben jeweils beschlossen haben dürfte.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Einer Wiederwahl von Deloitte kann zugestimmt werden. Zu kritisieren sind allerdings die Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung, auch wenn diese „nur“ ca. 13% des Prüfungshonorares ausmachen.  Die SdK fordert generell die Trennung von Prüfung und Beratung und trägt nur in eng gelagerten Ausnahmefällen die Erbringung von Leistungen des Abschlussprüfers außerhalb der Prüfung bis zu einem Honorarvolumen von 25% bezogen auf das Prüfungshonorar mit, wenn es für die Erbringung derartiger Leistungen durch den Abschlussprüfer eine zwingende Notwendigkeit gibt. 

 

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Wiederwahl der sechs Herren wird abgelehnt.

Zum einen scheinen die Herren lediglich den Hauptaktionär und nicht die restlichen Aktionäre zu vertreten.

Zum anderen überschreiten sie jeweils deutlich die Höchstanzahl von maximal 5 weiteren entsprechenden Mandaten (overbording).

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Abberufung des von der Hauptversammlung am 17. Juli 2015 bestellten besonderen Vertreters Dr. Norbert Knüppel

 

 

Ablehnung

 

Begründung: Der besondere Vertreter soll Gelegenheit bekommen, über seine Tätigkeit und den Grund der Verzögerungen bei der Anspruchsverfolgung zu berichten (TOP 8). Von Seiten der SdK wird die Prüfung und Verfolgung möglicher Ersatzansprüche grundsätzlich begrüßt. Die Berichterstattung des besonderen Vertreters über seine bisherigen Erkenntnisse ist ja wohl eine Selbstverständlichkeit, die eigentlich keiner Begründung bedarf. Die SdK erwartet insbesondere, dass die Gründe/Hintergründe der späten Berichterstattung dargelegt werden.  

 

 

TOP 8
Bericht des besonderen Vertreters Dr. Knüppel

 

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 9
Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 147 Abs. 2 S. 1 AktG zur Geltendmachung der von der Hauptversammlung am 17.7.2015 zur Geltendmachung beschlossenen Ersatzansprüche

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Von Seiten der SdK wird die Prüfung und Verfolgung möglicher Ersatzansprüche grundsätzlich begrüßt. Sollte der Bericht des besonderen Vertreters Dr. Knüppel  aufzeigen, dass eine weitere Anspruchsverfolgung nicht sinnvoll ist, wird die SdK gegen diesen TOP votieren.

 

 

TOP 10
Beschlussfassungen der Hauptversammlung gem. § 147 Abs. 1 AktG über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen der IFA Hotel & Touristik AG („IFA“) gegen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile an der Creativ Hotel Catarina S.A. durch die IFA von der Lopesan-Gruppe sowie über die Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gem. § 147 Abs. 2 S. 1 AktG

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Von Seiten der SdK wird die Prüfung und Verfolgung möglicher Ersatzansprüche grundsätzlich begrüßt.

Sollte der Bericht des besonderen Vertreters Dr. Knüppel  aufzeigen, dass eine weitere Anspruchsverfolgung nicht sinnvoll ist, wird die SdK gegen diesen TOP votieren.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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