TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 29. Februar 2016 sowie der Lageberichte für die Nordzucker AG und den Konzern mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015 / 2016 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Zwar sind 10ct Dividende nur ein Bruchteil des ausgewiesenen Bilanzgewinnes angesichts der schwerwiegenden Umstrukturierungen im Zuckermarkt, es ist jedoch sinnvoll, "das Pulver trocken zu halten" und nur ein Minimum auszukehren, um die Holding am Leben zu erhalten. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Angesichts der schon genannten schwerwiegenden Umstrukturierungen im Zuckermarkt ist dem Vorstand ein ansprechendes Ergebnis gelungen TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Der AR hat dem Vorstand in der schwierigen Situation mit Rat und Tat zu Seite gestanden und es ist davon auszugehen, dass er seine Aufgaben erfüllt. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 / 2017 Ablehnung Begründung: Ausweislich S.101 im Geschäftsbericht haben sich die sonstigen Leistungen an Ernst & Young erheblich reduziert, sind aber immer noch viel zu hoch. Nach wie vor strebt die SdK eine Trennung von gesetzlich vorgeschriebener Prüfung und anderen Leistungen an! TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Es ist nichts ersichtlich, was einer Wahl der Kandidaten entgegensteht. TOP 7 Beschlussfassung über verschiedene Änderungen der Satzung, insbesondere des Unternehmensgegenstands Zustimmung Begründung: Die Verkleinerung des AR ist überfällig, die Regelungen zum Lieferrecht sind zu akzeptieren, die anderen Änderungen sind problemlos. TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung von genehmigtem Kapital gegen Bar- und / oder Sacheinlage mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Änderung der Satzung Ablehnung Begründung: Die SdK möchte, dass Kapitalerhöhungen insbesondere durch Sacheinlagen den Aktionären im Rahmen einer Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden und akzeptiert entsprechendes genehmigtes Kapital nur bis zu einer Schwelle von maximal 10%, um Arrondierungen kurzfristig zu ermöglichen. Bei der hier vorgelegten Fassung scheint von vornherein eingeplant zu sein, einem Investor durch Bar oder Sacheinlage eine 10% Minorität erreichbar machen zu lassen, dies ist abzulehnen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|