Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14.06.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses per 31. Dezember 2015 nebst dem Lagebericht und Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2015 beendete Geschäftsjahr, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Lage des Unternehmens ist gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert. Dennoch erlaubt das Ergebnis pro Aktie (-0,07 €) und ein Konzernjahresverlust von 1,45 Mio. € keine Dividendenausschüttung.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der Vorstand hat gute Arbeit geleistet. Zwar ist der Umsatz minimal zurückgegangen, es wurde aber ein kleiner operativer Gewinn erzielt. Zudem wurden Auftragseingang und die F & E-Kosten deutlich gesteigert.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Beratungs- und Kontrollaufgaben gegenüber dem Vorstand in vier ordentlichen Sitzungen und einer außerordentlichen Sitzung nachgekommen, an denen jeweils alle Mitglieder teilnahmen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Ergänzung des Unternehmensgegenstandes der Gesellschaft durch Änderung des § 2 Abs. 1 der Satzung

 

Zustimmung.

 

Begründung: Mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung soll der Entwicklung der Gesellschaft zu einer Holding Rechnung getragen werden.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung der Altersgrenze für Vorstandsmitglieder durch Streichung des § 6 Abs. 3 der Satzung

 

Zustimmung.

 

Begründung: Mit der Aufhebung der entsprechenden Satzungsbestimmung soll dem Aufsichtsrat mehr Entschließungsfreiheit zur Bestellung geeigneter Vorstandsmitglieder eingeräumt werden. Da  die Bestellung des Vorstands in der alleinigen Kompetenz des Aufsichtsrats liegt, entspricht die Aufhebung auch der Kompetenzverteilung der AG-Organe.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung der Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder durch Streichung des § 11 Abs. 6 der Satzung

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der Aufsichtsrat wird durch die Hauptversammlung gewählt, die mit Aufhebung der Altersgrenze mehr Entschließungsfreiheit erhält.

 

 

TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung.

 

Begründung: Gegen die erneute Bestellung der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Frankfurt bestehen keine Bedenken.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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