TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PUMA SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Lageberichtes der PUMA SE und des Konzernlageberichtes (einschließlich des erläuternden Berichts des Verwaltungsrats zu den übernahmerechtlichen Angaben) sowie des Berichtes des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2015 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Die Gesellschaft schüttet lediglich 20 % des Konzernjahresüberschusses aus. Wünschenswert aus Sicht der SdK wäre eine Ausschüttungsquote zwischen 40 und 60%. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Soweit erkennbar, ist der Verwaltungsrat seinen Aufgaben und Pflichten nachgekommen. Der Umsatz konnte im schwierigen Umfeld gesteigert werden. Aufgrund von Fremdwährungseffekten wurde das Ergebnis stark belastet. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Den geschäftsführenden Direktoren ist es im abgelaufenen Geschäftsjahr gelungen, den Umsatz und andere Kennzahlen zu verbessern. Das Ergebnis wurde lediglich von Fremdwährungseffekten stark belastet. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Die Beratungshonorare für Beratungen, die von der Abschlussprüfungsgesellschaft erbracht worden sind, liegen unter 25 % im Verhältnis des Beraterhonorars zum Abschlussprüferhonorar. Dies sieht die SdK als akzeptabel im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Abschlussprüfungsgesellschaft an. TOP 6 Nachwahl zum Verwaltungsrat Zustimmung unter Vorbehalt einer persönlichen Vorstellung auf der Hauptversammlung Begründung: Die Kandidatin bekleidet keine weiteren Ämter in Kontrollgremien im In- und Ausland. Als Leiterin der Personalabteilung eines großen, französischen Modekonzerns sollte sie ausreichend Erfahrung und Expertise mitbringen, um für die Gesellschaft eine Bereicherung darzustellen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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