Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.06.2016



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TOP 1
Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags der persönlich haftenden Gesellschafterin für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das am 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahr, Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung


Begründung: Vorbehaltlich zu klärender Fragen in der HV zeigt der Jahresabschluss ein zutreffendes Bild von der Gesellschaft. Soweit der Bericht von Muddy Waters einzelne Bewertungen angreift, kann dies nicht zur Ablehnung führen zumal der Wirtschaftsprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat und sich mit der Bewertung auseinandergesetzt hat. 

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei dem derzeitigen Gewinn je Aktie in Höhe von € 1,16 liegt der Vorschlag von € 0,70 mit 60% gemessen am Konzernjahresergebnis  am oberen Bereich der Zielvorgabe der SdK  von 40% - 60%.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat ein nachhaltiges Wachstum der Unternehmensgewinne des Umsatzes und des EBITDA zu verantworten. Damit ist ihm für das abgelaufene Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der AR hat den Vorstand bei seiner Wachstumsstrategie unterstützt und beratend sowie überwachend bei der Umsetzung dieser Strategie unterstützt. 

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

 

Ablehnung

 

Begründung: Es stehen zwar keine Bedenken gegen Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aufgrund ihrer fachlichen Qualifikationen, allerdings bestehen Bedenken gegen die Unabhängigkeit der Prüfer, da der Abschlussprüfer im Jahr 2015 neben € 742T für reine Abschlussprüfungsleistungen weitere € 504T für Steuerberatungsleistungen sowie € 563T für sonstige Leistungen erhalten hat.  

 

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung / Ablehnung


Frau Anette Bronder, Stuttgart, Mitglied der Geschäftsführung der T-Systems International GmbH, Frankfurt am Main 

Zustimmung

Begründung: Frau Anette Bronder ist zwar nicht unabhängig, hat jedoch die notwendige Expertise 

 

 

Herr Vicente Vento Bosch, Köln, Geschäftsführer und CEO Deutsche Telekom Capital Partners Management GmbH, Hamburg

 

Ablehnung

Begründung: Herr Vicente Vento Bosch hat zwar die notwendige Expertise, ist aber nicht unabhängig. Da bei der Vielzahl von Bewerbern auf der Anteilseignerseite keine Unabhängigkeit vorhanden ist, muss einer ausscheiden, zumal die Telekom lediglich 12 % der Anteile hält und der Freefloat von über 40% nicht ausreichend repräsentiert ist.  

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung von § 10, § 11 und § 12 der Satzung

 

Zustimmung 

 

Begründung: Das Statusverfahren ist erforderlich, um gesetzlichen Anforderungen genüge nach MitBestG zu tun. Hierfür ist dann auch die Satzungsanpassung erforderlich.  

 

 

TOP 8
Neuwahl des Aufsichtsrats

 

a)  Herr Christoph Vilanek, Hamburg, CEO der freenet AG, Büdelsdorf; 

Zustimmung

Begründung: Herr Christoph Vilanek hat die notwendige Expertise und ist unabhängig  

 

 

b)  Herr Dirk Ströer, Köln, Unternehmer, geschäftsführender Gesellschafter der Ströer Außenwerbung GmbH & Co. KG, Köln;

Zustimmung

Begründung: Herr Dirk Ströer ist zwar nicht unabhängig, hat jedoch die notwendige Expertise 

 

 

c)  Herr Ulrich Voigt, Hennef, Vorstandsmitglied der Sparkasse Köln-Bonn, Köln;

 

Zustimmung

Begründung: Herr Ulrich Voigt hat die notwendige Expertise und ist unabhängig



d)  Frau Julia Flemmerer, Köln, Managing Director der Famosa Real Estate S.L., Ibiza, Spanien;

Ablehnung

Begründung: Hier kann nicht erkannt werden, dass Frau Julia Flemmerer die notwendige Expertise hat. Zudem ist sie nicht unabhängig, da sie mit dem Vorstand verheiratet ist.

 


e)  Frau Anette Bronder, Stuttgart, Mitglied der Geschäftsführung der T-Systems International GmbH, Frankfurt am Main 

Zustimmung

Begründung: Frau Anette Bronder Ist zwar nicht unabhängig, hat jedoch die notwendige Expertise 

 

 

f)  Herr Vicente Vento Bosch, Köln, Geschäftsführer und CEO Deutsche Telekom Capital Partners Management GmbH, Hamburg

Ablehnung

Begründung: Herr Vicente Vento Bosch hat zwar die notwendige Expertise, ist aber nicht unabhängig. Da bei der Vielzahl von Bewerbern auf der Anteilseignerseite keine Unabhängigkeit vorhanden ist, muss einer ausscheiden zumal die Telekom lediglich 12 % der Anteile hält und der Freefloat von über 40% nicht ausreichend repräsentiert ist.  

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Änderung von § 2 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Anpassung der Satzung ist aus Gründen des Wandels im Geschäftsmodell geboten. 

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Änderung der Bedingungen zur Ausgabe von Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Anpassung dient dem Verwässerungsschutz der freien Aktionäre, sodass ihr zuzustimmen ist. Allerdings hätte man dies von vornherein berücksichtigen können. 

 

 

TOP 11
Beschlussfassung über die Zustimmung zu Gewinnabführungsverträgen mit Tochtergesellschaften

 

Zustimmung 

 

Begründung: Hierbei handelt es sich um Verträge durch, welche die Nutzbarkeit von Cashflows im Konzern verbessert werden kann. 

 

 

TOP 12
Beschlussfassung über die Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2016 und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt die Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen gegen Sacheinlage unter Bezugsrechtsausschluss ab.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.