Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 01.07.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG und des gebilligten Konzernabschlusses der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG für das Geschäftsjahr 2015, des Lageberichts für den BHB Brauholding Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2015

 

Zustimmung 

 

Begründung: Der Gewinn lag 2015 bei 307 (Vj.11) TEUR, was je Aktie 0,11 EUR entspricht. Die vorgeschlagene Ausschüttung einer unveränderten Dividende von 6 Cent  bewegt sich im von der SdK grundsätzlich als sachgerecht eingestuften Korridor von 40 bis 60 Prozent des Ergebnisses. Die solide Bilanz - bei einer auf 78 Prozent gestiegenen Eigenkapitalquote bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von nur 360 TEUR - wäre im Zuge der positiven Unternehmensentwicklung aber eine leichte Erhöhung der Dividende vertretbar gewesen.   

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung 

 

Begründung: Das Unternehmen erzielte einen Rekordumsatz von 17 Mio. Euro, die EBIT-Marge stieg um 0,8 auf 2,8 Prozent. Wichtige Entscheidungen wie zukunftsgerichtete Investitionen in die Brauerei-Anlagen und Produktqualität, Kostenoptimierung, Erweiterung des Produktspektrums und der Ausbau des Exportgeschäfts tragen ihre Früchte. Der letztjährige Rekordsommer trug sicherlich massiv zu dieser Entwicklung bei, die grundlegenden Weichenstellungen, die ungeachtet von Witterungseinflüssen die Kernrentabilität sicherstellen, sind dessen ungeachtet positiv zu würdigen.    

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung 

 

Begründung: Das Unternehmen ist strategisch gut aufgestellt. Es sind keine Ansatzpunkte erkennbar, die dagegen sprechen würden, dass das Gremium seinen Aufsichts- und Beratungspflichten nicht pflichtgemäß nachkam. Besonders hervorzuheben ist das niedrige Niveau der Aufsichtsratsvergütung, das die enge Verbundenheit mit dem Unternehmen widerspiegelt; die Gesamtsumme liegt bei lediglich 8 TEUR.  

 

 

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung 

 

Begründung: Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen die Wahl des Domdekans Willibald Harrer sprechen würden.   

 

Allerdings fehlen in der Tagesordnung Angaben zu etwaigen anderen, zusätzlich ausgeübten Mandaten. Um sicherzustellen, dass Aufsichtsräte genügend Zeit für die Erfüllung ihrer verantwortungsvollen Aufgabe zur Verfügung haben, fordert die SdK, dass die Mandatsanzahl auf 3 Mandate, bei "Berufs"-Aufsichtsräten auf 5 Mandate, beschränkt sein sollte, Vorsitz-Positionen sind hier doppelt zu zählen. Sollte dies der Fall sein, würde die SdK den Vorschlag kritisch sehen und sich ein anderes Abstimmverhalten vorbehalten.    

 

 

TOP 6
Wahl des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung 

 

Begründung: Grundsätzlich steht nichts einer erneuten Beauftragung der Landestreuhand Weihenstephan GmbH, WPG, Freising, entgegen. Im Geschäftsbericht konnten jedoch keine Angaben über die berechneten Gebühren gefunden werden. Sollten die Honorare überhöht sein bzw. sollten für prüfungsfremde Leistungen mehr als 25% der  Prüfgebühren erhoben worden sein (dies würde die Gefahr einer zu starken gegenseitigen "Gewöhnung" indizieren) würde seitens der SdK der Vorschlag abgelehnt werden. 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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