Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 01.06.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt Leasing AG, des Berichts über die Lage des Konzerns und der Sixt Leasing AG einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Es wird im ersten Geschäftsjahr nach der Trennung von der Sixt SE eine Dividende i.H.v. 0,40 Euro ausgeschüttet. Es werden damit 33 % des Konzernüberschusses ausgeschüttet. Da der Vorstand in den nächsten Jahren auf Wachstum erfolgt trotz Unterschreitens der von der SdK grundsätzlich geforderten Ausschüttungsquote von 40-60% eine Zustimmung.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Sixt Leasing AG für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat im vergangenen Geschäftsjahr mit dem IPO der Sixt Leasing ein erfolgreiches Jahr hingelegt. Das Ergebnis ist zudem sehr erfreulich. Es gibt keinen Grund dem Vorstand die Entlastung zu verwehren.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Sixt Leasing AG für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Verpflichtungen im GJ 2015 nachgekommen.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Aufgrund der teilweise noch vorliegenden Konzernverflechtungen mit der SIXT SE erscheint es richtig denselben Wirtschaftsprüfer zu wählen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss sowie eine entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital)

 

Ablehnung

 

Begründung: Einer Ermächtigung zur Schaffung eines genehmigten Kapitals in Höhe von bis zu ca. 30 %  Grundkapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlage und Bezugsrechtsausschluss kann nicht zugestimmt werden, da insbesondere hinsichtlich der Sacheinlage der in den Abstimmungsrichtlinien der SdK festgelegte Schwellenwert von maximal 10 % deutlich überschritten wird. Bei einer rechtsverbindlichen Verpflichtung der Gesellschaft, auf der Hauptversammlung nach Ausübung des Vorratsbeschlusses gegen Sacheinlage im selben Umfang über die Sacheinlage, insbesondere über deren Wert/Werthaltigkeit mit den Dokumenten und in dem Umfang und Detaillierung zu berichten, als ob die Hauptversammlung über die konkrete Sacheinlage zu beschließen gehabt hätte, könnte Zustimmung erteilt werden.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und des zugehörigen bedingten Kapitals sowie Erteilung einer neuen Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und eine entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital)

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt die Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen gegen Sacheinlage unter Bezugsrechtsausschluss grundsätzlich ab.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Umwandlung der Sixt Leasing AG in eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE)

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Es handelt sich bei der Umwandlung in eine Europäische AG um einen formalen Schritt, der die europäische Ausrichtung des Konzerns widerspiegelt.

 

 

TOP 9
Wahl der von der Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der Sixt Leasing SE

 

Zustimmung

 

Begründung: Die zur Wahl stehenden Personen bringen alle die nötige Zeit, Verantwortung und das nötige Know-How mit.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.