Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22.04.2016



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Hinweis: Die Familie Schaeffler hält das gesamte stimmberechtigte Kapital.

 

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 sowie des für die Gesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Dividende von € 0,35 je Vorzugsaktie entspricht einer Ausschüttung von 28,9% des Konzernergebnisses vor Sondereffekten für Rechtsfälle und Restrukturierungen. Hinzu kommt eine Sonderdividende von € 0,15 je Aktie.

Unter Berücksichtigung der Sondereffekte und der Sonderdividende beträgt die Ausschüttung sogar über 50% des Konzernergebnisses.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Umsatz stieg um 9% (bzw.3,5% währungsbereinigt); die operative Marge erreichte 10,6% und lag damit über den Werten der meisten vergleichbaren Autozulieferunternehmen; der Abbau der Verschuldung aus eigener Kraft schreitet voran. Dies spricht für ein erfolgreiches Wirtschaften des Vorstandes.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Aufgaben gewissenhaft und umfassend erfüllt hat.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen

 

Ablehnung

 

Begründung: Neben dem Honorar für die Abschlussprüfung und andere Bestätigungsleistungen in Höhe von € 3,6 Mio. erhielt die Prüfungsgesellschaft KPMG im Jahr 2015 rd.€ 0,8 Mio. für Steuerberatungsleistungen und € 1,2 Mio. für sonstige Leistungen.

 

Die SdK fordert zur Wahrung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung eine weitgehende Trennung von Prüfung und Beratung.

 

Der Kostenumfang der steuerlichen Beratung und sonstigen Leistungen beträgt mit € 2 Mio. in 2015 sogar mehr als 55% der Prüfungs- und Bestätigungskosten. Von einer weitgehenden Trennung von Prüfung und Beratung kann deshalb hier keine Rede sein.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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