Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.05.2016



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der H&R Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2015, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts der H&R Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2015, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuches (HGB)

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach den Gewinnwarnungen vom Dezember 2014 hat der Vorstand für das Jahr 2015 wieder gute Zahlen präsentiert, die nahezu an die alten Ergebnisse früherer Jahre anknüpfen. Die Eigenkapitalquote konnte sich auf 45,7 % verbessern.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist entsprechend seinem Bericht seinen Pflichten zur Kontrolle und Beratung nachgekommen. Den guten Zahlen unterstellen wir eine gute Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat.

 

 

TOP 4
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Empfehlung des Nominierungsausschusses zur Wiederwahl von Herrn Roland Chmiel und Herrn Dr. Rolf Schwedhelm schliessen wir uns an.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Punkte ersichtlich, die gegen die Wahl von Warth & Klein Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, sprechen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages mit der H&R Group Services GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gewinnabführungsverträge haben innerhalb des Konzerns eine bessere steuerliche Steuerung.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über den Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien unter Beitritt der H&R Komplementär GmbH

 

Ablehnung

 

Begründung: Gesellschaften in die Rechtsform der KGaA stellen aus Aktionärssicht eine aktionärsunfreundliche Gesellschaftsform dar. Zum einen werden aus Aktionärssicht die Rechte des Aufsichtsrates geschwächt und zum anderen können die Großaktionäre auch bei einem reduzierten Kapitalanteil alle Beschlüsse im eigenen Interesse umsetzen. Aus diesem Grunde lehnt die SdK grundsätzlich die Umwandlung in eine KGaA ab.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.