Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 02.06.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 nebst Lageberichten einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der MorphoSys AG für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen und nicht ausgeschüttet. Das ist sinnvoll, da man in den nächsten Jahren vor allem im Bereich Eigenentwicklung (Proprietary Development) investieren möchte.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Es gibt keinen Grund zur Beanstandung.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Es gibt keinen Grund zur Beanstandung. Es fanden 8 AR-Sitzungen statt, an denen alle AR-Mitglieder anwesend waren.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der AP ist seit 5 Jahren für die Gesellschaft tätig. Der bearbeitende WP wechselt dabei.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2003-II; Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Das bedingte Kapital kann nicht mehr ausgeübt werden. Formaler Beschluss.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2016-I und die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts; Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Es wurde erst auf der letzten HV im Jahr 2015 ein neues genehmigtes Kapital geschaffen. Dieses beträgt 10.584.333 Euro. Da dadurch die Grenzen der SdK überschritten werden, muss dieser Beschluss abgelehnt werden.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2016-II und die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands der MorphoSys AG, an Mitglieder von Geschäftsleitungsorganen verbundener Unternehmen im In- und Ausland sowie an ausgewählte Führungskräfte der MorphoSys AG und verbundener Unternehmen im In- und Ausland (Performance Share Plan 2016); Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals wird abgelehnt, da ein verbleibendes bedingtes Kapital in Höhe von 7.086.000 noch zur Verfügung steht.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2016-III und die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands der MorphoSys AG, an Mitglieder von Geschäftsleitungsorganen verbundener Unternehmen im In- und Ausland sowie an ausgewählte Führungskräfte der MorphoSys AG und verbundener Unternehmen im In- und Ausland (Stock Option Plan 2016); Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Aktienoptionsprogramm für den Vorstand und Mitglieder der Geschäftsleitung in Höhe von 3,75 % des derzeitigen Grundkapitals. Aktienoptionsprogramme werden nach SdK Richtlinien abgelehnt.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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