Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2015, des gebilligten  Konzernabschlusses zum 31.12.2015 und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015 sowie des  Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 und des er läuternden Berichts des Vorstands zu den  Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die  Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 2,00 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss von 40 %. Dies ist aus Sicht der SdK angemessen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über  die  Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Geschäftsentwicklung von Wacker kann insgesamt als gut bezeichnet werden. Der IPO der Tochter Siltronic erscheint für die Gesellschaft vorteilhaft zu sein, da damit ein volatiler und kapitalintensiver Geschäftsbereich ausgegliedert wurde. Die Geschäftsentwicklung im Chemiebereich ist sehr erfreulich. In Bezug auf die Polysilicon Sparte scheint bisher die Strategie des Vorstands aufzugehen, da trotz eines sehr anspruchsvollen Umfelds ordentliche Geschäftszahlen erzielt werden konnten.  

 

TOP 4
Beschlussfassung über  die  Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung.

 

Begründung: In insgesamt sechs Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Der Bericht des Aufsichtsrats gibt keinen Anlass, um eine Nichtentlastung zu rechtfertigen.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers

 

Zustimmung.

 

Begründung: KPMG zählt zu den renommiertesten Wirtschaftsprüfungsunternehmen weltweit. Es bestehen keine Zweifel an der Qualität der Arbeit von KPMG und an deren Unabhängigkeit. Daher kann dem Vorschlag zugestimmt werden.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über  Änderungen von § 12 der  Satzung

 

Ablehnung.

 

Begründung: Ein Aufsichtsratsmitglied erhält bisher eine Vergütung in Höhe von 70.000 € p.a. plus eine Pauschale für entstandene Kosten in Höhe von 18.000 € p.a. Ferner erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats weitere Vergütungen für Ausschussmitgliedschaften bzw. für die Wahrnehmung spezieller Funktionen. Die Entwicklung der Gesellschaft, die Ausgliederung von Siltronic sowie der Vergleich mit anderen Gesellschaften der Größenordnung von Wacker geben keinen Anlass die auf eine Erhöhung der Vergütung schließen lassen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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