Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.06.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die ProSiebenSat.1 Media SE und den Konzern einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Hauptversversammlung stimmt über die Zahlung einer Dividende in Höhe von EUR 1,80 je dividendenberechtigter Aktie ab. Gesamthaft ergibt sich daraus eine Ausschüttung von EUR 386.133.390.

 

Dies entspricht einer Ausschüttungsquote (Ausschüttung / bereinigtes Konzernergebnis) von rund 82,6 %. Damit übertrifft die ProSiebenSat.1 Media AG sogar deutlich die von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger empfohlene Ausschüttungsquote von 40 bis 60 %. Folglich wird die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger TOP 2 zustimmen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Messlatte für die Entlastung der Vorstände und Aufsichtsräte durch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger ist bestimmt durch die Gesetzes- und Satzungskonformität der Geschäftsführung durch Vorstand und Aufsichtsrat und durch eine gute wirtschaftliche Leistung sowie eine gute „Corporate Governance“. Der Vorstand der ProSiebenSat.1 Media AG hat im vergangenen Geschäftsjahr sehr gute Arbeit geleistet, was die Finanzkennzahlen zeigen. So stieg der Umsatz um 13,4 % auf EUR 3,261 Mrd, die Eigenkapitalquote blieb mit 18 % (Vj: 19 %) nahezu auf Vorjahresniveau und das recurring EBITDA konnte von EUR 847,3 Mio. auf EUR 925,5 Mio. gesteigert werden. Der Geschäftsbericht lässt auf eine compliance-konforme Geschäftsführung durch den Vorstand schließen. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger unterstützt die Entlastung der Mitglieder des Vorstands.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass die Aufsichtsratsmitglieder ihrer Überwachungs- und Beratungsfunktion im Rahmen der ordentlichen Sitzungen und außerordentlicher Zusammenkünfte nachgekommen sind. Dies unterlegt auch die individualisierte Offenlegung der Sitzungsteilnahme im Corporate Governance-Bericht, die eine nahezu 100% Sitzungsteilnahme der Aufsichtsratsmitglieder darlegt.  Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger unterstützt die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2016 und im Geschäftsjahr 2017 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung

 

Ablehnung

 

Begründung: Zur Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 steht die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

 

Um das Entstehen einer zu großen Vertrautheit zwischen Prüfer, Prüfungsgesellschaft und Unternehmen zu vermeiden, sollte der Abschlussprüfer bzw. die Prüfungsgesellschaft mindestens alle 10 Jahre gewechselt werden. Zur Beurteilung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers wird neben der Mandatsdauer auch das Volumen der Beratungshonorare im Verhältnis zu den Prüfungskosten herangezogen. Hierbei soll der Anteil der Beratungskosten 25 % der Prüfungskosten nicht überschreiten.

 

Da die KPMG AG die ProSiebenSat.1 Media AG bereits über 10 Jahre prüft und die Beratungskosten über 74 % der Prüfungskosten ausmachen, wird die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger TOP 5 ablehnen. 

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über eine Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Zur Wahl steht Herr Ketan Metha. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger sieht keine Bedenken, Herrn Metha die Zustimmung zu erteilen. Da Herr Metha keinen weiteren Kontrollgremien angehört, kann davon ausgegangen werden, dass er ausreichend zeitliche Kapazitäten für die Aufsichtsratsposition bei der ProSiebenSat.1 Media AG aufbringen kann. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger wird der Wahl von Herrn Metha zustimmen.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Vergütung des ersten Aufsichtsrats der ProSiebenSat.1 Media SE

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei TOP 7 handelt es sich um eine formelle Anpassung bzgl. der Vergütung des ersten Aufsichtsrats. Diesem Tagesordnungspunkt wird zugestimmt.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2013), die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss (Genehmigtes Kapital 2016) und eine entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)

 

Zustimmung

 

Begründung: TOP 8 sieht vor, dass das derzeitig genehmigte Kapital in Höhe von 50 % (ohne Bezugsrechtsausschluss) des bestehenden Grundkapitals durch ein genehmigtes Kapital in Höhe von 40 % des Grundkapitals (mit 10 % Bezugsrechtsausschluss) ersetzt werden soll.

 

Die Reduktion des genehmigten Kapitals von 50 % auf 40 % stellt eine Verbesserung der Stellung der Aktionäre dar. Der Bezugsrechtsausschluss in Höhe von 10 % wird zudem nicht als Ablehnungsgrund gesehen. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger stimmt TOP 8 zu. 

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über eine Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines bedingten Kapitals sowie eine entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)

 

Zustimmung

 

Begründung: Das im Rahmen der Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen zugehörige bedingte Kapital beträgt 10 % des bestehenden Grundkapitals.

 

Da diese Ausgabeermächtigung als geeignetes Finanzierungsmittel und die verschiedenen Parameter der (Volumen: max. 10 %) möglichen Schuldverschreibungen als adäquat angesehen werden, wird Tagesordnungspunkt 9 zugestimmt.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.