Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 15.06.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses mit den Lageberichten der KRONES Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2015, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

 

Zustimmung.

 

Begründung:  Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,45 Euro je Aktie entspricht einer Steigerung der Dividende von 20 Cent je Aktie gegenüber der Vorjahresdividende. Die Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss beträgt rund 30 %. Somit werden die Forderungen der SdK bezüglich der Ausschüttungsquote, diese sollte bei reifen Unternehmen mindestens 40 % betragen, nicht erfüllt. In Hinblick auf die von der SdK angestrebte Dividendenkontinuität stellt diese jedoch eine gerade noch akzeptable Ausschüttungsquote dar, so lange die Gesellschaft auch in schwierigen Zeiten bedacht ist, die Dividende stabil zu halten.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung.

 

Begründung:  Die Geschäftsentwicklung in 2015 ist als insgesamt gut einzustufen. Die wesentlichen Finanzziele wurden erreicht oder übertroffen. Während das Segment der Kompaktmaschinen ein deutlich verbessertes Ergebnis erzielen konnte, hat sich der Bereich der Prozesstechnik nicht zufriedenstellend entwickelt. Hier hat der Vorstand jedoch Umstrukturierungen vorgenommen, die in Zukunft Verbesserungen erwarten lassen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung.

 

Begründung:  In insgesamt fünf Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrates sprechen.

 

 

TOP 5
Aufsichtsratswahlen

 

 Einzelabstimmung.

 

Begründung:  Die Kandidaten erscheinen allesamt fachlich geeignet, als Aufsichtsrat der Krones AG tätig zu werden.

 

Herr Philipp Graf von und zu Lerchenfeld: Zustimmung.

 

Herr Norman Kronseder: Zustimmung.

 

Herr Hans-Jürgen Thaus: Ablehnung.

 

Begründung: Herr Hans-Jürgen Thaus ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Maschinenfabrik Reinhausen GmbH, Regensburg, und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Hawe Hydraulik SE, München. Außerdem ist er Vorsitzender des Beirats der Kurtz Holding GmbH & Co. Beteiligungs KG, Kreuzwertheim, und Mitglied des Aufsichtsrats der Schuler AG, Göppingen. Damit überschreitet er gemäß den Abstimmungsrichtlinien der SdK auch als Berufsaufsichtsrat die maximal zulässige Anzahl von Mandaten.

 

Herr Volker Kronseder: Zustimmung.

 

Begründung: Herr Volker Kronseder kann trotz seiner erst vor kurzem beendeten Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt werden. Herr Kronseder ist fachlich die wohl geeignetste Person, um die Arbeit des Vorstandes zu überwachen und diesem vor allem beratend zur Seite zu stehen. Es sind keinerlei Geschäftsvorfälle aus der Vergangenheit bekannt, die einer Überprüfung nach Ausscheiden von Herrn Kronseder aus dem Vorstand der Gesellschaft bedürfen. Herr Kronseder ist indirekt einer der prägenden Aktionäre der Gesellschaft. Es wäre nicht nachvollziehbar, diesem einen Sitz im Gremium aufgrund der Forderung einer Colling-off Periode zu versagen.

 

Frau Prof. Dr. jur. Susanne Nonnast: Zustimmung.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals und entsprechende Änderung von § 4 Abs. 4 der Satzung

 

Zustimmung.

 

Begründung:  Die Gesellschaft verfügt durch die Schaffung eines Kapitalvorratsbeschlusses über die nötige finanzielle Flexibilität. Da das Bezugsrecht nur für Spitzenbeträge ausgeschlossen wird, ist gegen den Beschlussvorschlag nichts einzuwenden.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung.

 

Begründung:  KPMG gehört zu den weltweit führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und ist geeignet, die Abschlussprüfung der Gesellschaft durchzuführen. Da die KPMG nun bereits im zehnten Jahr den Abschluss der Gesellschaft prüfen wird, sollte in naher Zukunft ein Wechsel des Prüfers erfolgen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.