Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HUGO BOSS AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des zusammengefassten Lageberichts der HUGO BOSS AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2015, des Berichts des Aufsichtsrates, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen schlägt die Ausschüttung einer unveränderten Dividende von € 3,62 vor. Die Ausschüttungsquote steigt bei einem um 5% gesunkenen Ergebnis damit weiter von 75% auf 78% an, ist aber immer noch im Zielkorridor der Firma von 60-80%. Die Nettoverschuldung hat sich zwar in 2015 von € 36 Mio. auf € 82 Mio. erhöht aber die Finanzierungssituation ist trotz der hohen Ausschüttung sehr solide. Bei einer weiter erhöhten Eigenkapitalquote von 53% (50,8%) sind auch die recht hohen Leasingverpflichtungen (aus Einzelhandels Mietverträgen) von € 1.4 Mrd. (VJ € 1,31 Mrd.) akzeptabel.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: In einem sehr schwierigen Marktumfeld (Schwäche in China, Terror, Brasilien, Rohstoffpreise usw.) hat sich Boss, vor allem im Vergleich zu vielen Wettbewerbern, sehr gut geschlagen. Der Gewinn pro Aktie war nur leicht (-5%) rückläufig, die Finanzsituation ist solide und man scheint auf veränderte Marktbedingungen (China, USA) entsprechend zu reagieren. Für 2016 wird zwar mit einem leicht rückläufigen Ergebnis, jedoch mit einem verbesserten Cash-Flow gerechnet, so dass insgesamt das Unternehmen weiterhin sehr ertragreich ist.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach einer recht aggressiven Expansionsphase scheint das Unternehmen jetzt in einigen Märkten vorsichtiger und selektiver zu agieren. Finanziell und strategisch ist das Unternehmen nach wir vor gut positioniert. Für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder konnte schnell Ersatz gefunden werden und für den ausgeschiedenen CEO wird gegenwärtig ein geeigneter Kandidat gesucht. Insgesamt scheint der Aufsichtsrat seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Die gesamten Kosten der Prüfung stiegen von € 2,1 Mio. auf € 2,7 Mio., auch wegen einer Steuerprüfung, deutlich an, und sind im Vergleich zu anderen Unternehmen recht hoch. Die Steuerberatungsleistungen sind mit € 650 Tsd. über den von der SdK akzeptierten 25% der Prüfungsleistungen, ab der die SdK generell die Unabhängigkeit der Prüfung gefährdet sieht.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Insgesamt gesehen ist die Vorstandvergütung der Komplexität, der Größe und der Ertragskraft der Boss AG, auch im Vergleich zu Wettbewerbern, mit einem gesamten Betrag von knapp € 5 Mio. (davon 0,5 Mio. für frühere Jahre) angemessen. Das System ist recht einfach und transparent. Die variablen mehrjährigen Komponenten bemessen sich am Umsatz und bereinigtem EBITDA. Die kurzfristen variablen Zahlungen hauptsächlich am trading net working capital und dem bereinigten EBITDA. Die langfristige Vergütung orientiert sich weiterhin an der Entwicklung des Aktienkurses im Verhältnis zu vergleichbaren Indices der Mode- und Luxusbranche (in Form von virtuellen Aktien). Alle variablen Bestandteile sind auf max. 150% des Zieles gedeckelt. Generell spricht sich die SdK gegen einen ein-jährigen variablen Bonus aus. Weiterhin beinhaltet die Vergütungsregelung eine Change of control Klausel, gegen die sich die SdK ebenfalls aus grundsätzlichen Überlegungen ausspricht.Deshalb kann die SdK in Gänze das vorgeschlagene Vergütungssystem nicht billigen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.